Wenn wir dieses Jahr den Bauantrag einreichen,
bekommen wir dann noch die alte Eigenheimzulage,
auch, wenn wir erst nächstes oder übernächstes jahr mit dem Bauen beginnen?
Danke für Auskunft!
Grüße
Garry
Wenn wir dieses Jahr den Bauantrag einreichen,
bekommen wir dann noch die alte Eigenheimzulage,
auch, wenn wir erst nächstes oder übernächstes jahr mit dem Bauen beginnen?
Danke für Auskunft!
Grüße
Garry
Hallo Garry,
so weit ich das verstanden habe, ist das Einreichen des Bauantrages entscheidend bzw. der Kaufvertrag. Danach hast Du genügend Zeit mit dem Bauen zu beginnen
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Wenn wir dieses Jahr den Bauantrag einreichen,
bekommen wir dann noch die alte Eigenheimzulage,
auch, wenn wir erst nächstes oder übernächstes jahr mit dem
Bauen beginnen?
Hallo Gary!
Ja, das ist richtig, du must nur beachten wie lange der Bauantrag in deinem Bundesland Gültigkeit hat, in Rhld.-Pfalz, wären es z.B. 4 Jahre, das heisst du müsstest dann innerhalb von 4 Jahren nach Genehmigung loslegen.