Hallo und frohes neues!
Als ich Weihnachten bei meinen Schwiegereltern ein Paar Schwibbögen inspiziert habe, war ich von den Socken! Angeblich seien die aber damals (vor > 35 Jahren) so verkauft worden: Die Netzleitung geht auf eine offen liegende Lüsterklemme. Ab da sind sämtliche Leitungen blanke unisolierte Kupferdrähte. Die acht Fassungen sind ebenfalls unisoliert, also Schutzklasse wäre heutzutage IP00…
War das damals tatsächlich zulässig? Wurden Schwibbögen wirklich mal offiziell in solchem Zustand verkauft? Mir sieht das eher nach einer Bastelei unter Ermangelung diversen eigentlich nötigen Materials aus.
Gruß,
Marius