Moin,
dürfen tut man sicher schon, doch man sollte damit rechnen, dass in absehbarer Zeit sich ein lauter Gewerbebetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft ansiedeln kann.
MfG
Dessen bin ich mir bewusst, mir stellte sich halt nur die Frage ob ich es bewohnen darf wenn ich kein Betriebsleiter oder Wachdienst/Hausmeister bin.
Oder gilt das nur für Neubebauung von Gewerbegrundstück?
Die BauNVO gilt auch für Bestandsgebäude. http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.html
Im Zweifel (vor großen Investitionen) sollte vorab eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt werden. Sinnvoll ist vorab eine Klärung über die Erfolgsaussichten dieses Antrages beim zuständigen Planungs- bzw Bauaufsichtsamt.