Alte Firma bietet Selbständigkeit an

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe davon so gar keine Ahnung. Vielleicht ist hier jemand dabei, der mir helfen kann.

Ich höre in meiner alten Firma gerade auf, habe dort die EDV betreut. Nun wünscht sich meine alte Firma, dass ich freiberuflich die interne EDV weiter betreue. Das möchte ich auch gern machen.

Da ich einen neuen Job angefangen habe, weiss ich gar nicht, was ich jetzt machen muss.

Gewerbeschein beantragen? ( was kostet der ? )
Dann meiner Firma Rechnungen für die Arbeit stellen?

Und jetzt wirds interessant. Was muss ich dann machen? Irgendwie Steuern abführen? ( wann? mit jeder Rechnung oder am Jahresende oder wie? )
Wieviel muss ich an den Staat abgeben? Wo kann ich das denn nachrechnen?

Hilfe Hilfe Hilfe. Ich musste sowas noch nie machen.

Hallo.

Ich habe Dir zwar weiter unten eingehender geantwortet. Aber ich halte es nicht für empfehlenswert, einfach so aus der Lamäng an eine gewerbliche Tätigkeit heran zu gehen. Du haftest ggf. - im Gegentum zu einer Tätigkeit als Arbeitnehmer - in vollem Umfang für Deine Tätigkeit; d.h. Gewährleistung und Schadenersatz könnten anfallen. Sachmittel für den Betrieb müsstest Du auch beschaffen. Dann wäre sehr zu überlegen, was passiert, wenn Du krankerweise auf der Nase liegst - sprich, wie sieht der Vertrag aus? Erwartet man von Dir ständige, vielleicht sogar Rund-um-die-Uhr- Bereitschaft? Wer vertritt Dich im Ernstfall? Was passiert während Deiner Arbeitszeit, wenn bei Deinem alten Arbeitgeber der Baum brennt?

All dies führt - langer Rede kurzer Sinn - dazu, dass Du einen Preis kalkulieren musst, der alle zusätzlichen Risiken, die Du als Arbeitnehmer nicht hattest, abdeckt. Mit Deinem alten Stundenlohn brauchst Du also gar nicht erst anzufangen. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen : ohne fundierte Beratung solltest Du die Finger davon lassen. Gewerbeschein und der andere amtliche Kram sind Pillepalle gegen das, was Du Dir ggf. blauäugig an Ärger aus der gewerblichen Tätigkeit einfängst.

Ich empfehle Dir, Dich mit der IHK in Verbindung zu setzen. Dort bekommst Du Beratung, aber auch Tipps, mit welchen Dingen (wie Betriebsausstattung, Rechtsform, Vertragsgestaltung gnagnagna) Du Dich vorher auseinandersetzen musst. Einen Kurs über kfm. Grundlagen würde ich und wird vermutlich auch der freundliche Kammermensch ebenfalls empfehlen.

Da ich einen neuen Job angefangen habe, weiss ich gar nicht,
was ich jetzt machen muss.

Das ist alles nur angerissen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständizität. Soll nur als Illustration des oben Gesagten verstanden werden.

Als erstes musst Du Deinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er Dir eine solche Nebentätigkeit gestattet. Tut er das nicht, hast Du fertig - und wenn Du die gleiche Tätigkeit schon hauptberuflich ausübst, ist die Wahrscheinlichkeit dafür nicht unhoch.

Gewerbeschein beantragen? ( was kostet der ? )

Genau das. Kostet bei uns zur Zeit 80 Euronen.

Dann meiner Firma Rechnungen für die Arbeit stellen?

Genau dieses. Stunden mal Stundensatz, USt. drauf.

Irgendwie Steuern abführen? ( wann? mit jeder Rechnung oder am

Irgendwie ja. Du erstellst eine Einnahmeüberschussrechnung und füllst Ende des Jahres eine Anlage GSE aus.

Wieviel muss ich an den Staat abgeben? Wo kann ich das denn
nachrechnen?

Positive Einkünfte aus Deinem Gewerbebetrieb würden Dein Einkommen entsprechend erhöhen. Dafür fiele dann Einkommensteuer und Wiedervereinigungsstrafabgabe in üblicher Höhe an. Gewerbesteuer und anderer Firlefanz erst ab bestimmten Beträgen. Sozialversicherung bezahlst Du aus Deinem Einkommen als Arbeitnehmer. Wenn Du Dich von den Erträgen Deines Gewerbebetriebes noch zusätzlich versichern möchten tätest, bliebe Dir das unbenommen.

Gruß kw

Danke erst einmal für Deine Antwort. Danke danke.
Allerdings hilft sie mir nicht.
Mal ein Rechenbeispiel. Ich nehme 30,00 Euro pro Stunden und habe diesen Monat 10 h gearbeitet. Müsste also 300,00 Euro in RG stellen.

Was kriegt wer davon? Die Firma zahlt mir die 300 Euro, was muss ich davon abführen und wohin?

Daniela

Hallo Daniela,

das Thema ist sehr komplex. Ich versuche mich mal an einer kurzen Zusammenfassung.

Es handelt sich dabei um Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die der normalen Einkommensteuer unterliegen. Grundlage für die Steuer ist der Gewinn. Wenn du nebenbei noch irgendwo angestellt bist, bezahlst du Einkommensteuer auf Grundlage deines Gehalts plus Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit. Im Prinzip kannst du dir den Gewinn als zusätzliches Gehalt vorstellen.

Den Gewinn ermittelst du entweder per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, d. h. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (wenn du nur wenig Gewinn bzw. Umsatz hast) oder per Betriebsvermögensvergleich (d. h. mittels kaufmännischer Buchführung). Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist verglichen mit einer „echten“ Buchführung relativ einfach. Trotzdem muss man sich auch in dieses Thema erst einarbeiten (oder einen Steuerberater damit beauftragen).

Ab ca. 25.000 Euro Jahresgewinn wird zusätzlich Gewerbesteuer fällig. Wenn du über 17.500 Euro Umsatz im Jahr liegst, musst du auch Umsatzsteuer abführen.

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bekommst du vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen zugeschickt. Dort musst du deinen Gewinn und Umsatz schätzen. Daraus berechnen sie dann vierteljährliche Vorauszahlungen. Am Ende des Jahres erfolgt dann die endgültige Steuerfestsetzung anhand deiner Einkommensteuererklärung.

In deinem Fall solltest du auch bedenken, dass du, wenn du nur einen Auftraggeber hast, meines Wissens als Scheinselbständiger eingestuft wirst. Das bedeutet dann, dass du auch Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst.

Im übrigen würde mich unbedingt der Empfehlung meines Vorgängers anschließen. Informiere dich sehr genau (IHK, Steuerberater, Rechtsanwalt, …), bevor du das machst. Gerade in deinem Fall (EDV-Betreuung) solltest du sehr genau auf die Vertragsgestaltung etc. achten.

Für mich klingt es ein bißchen so, als wollte deine Firma hier das Risiko auf die abwälzen und ein paar Euros an Personalkosten sparen. Aber das kann man aus der Ferne natürlich schwer beurteilen.

Sebastian

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