Alte Gesetze zur Empfängnisverhütung

Hi, wir besprechen in Geschichte die Rolle der Frau.
Dazu bekamen wir drei Gesetzestexte:

Einen Auszug aus dem Salfränkischen Volksrecht von 763/764

Einen Auszug aus der Merseburger Bußordnung von 680-780

Einen Auszug aus dem Decretum Burchards, um 1010.

Kann mir jemand weitere Informationen zu den genannten Texten geben? Oder kennt vielleicht Seiten die sich mit diesem Thema beschäftigen (Nicht Empfängnisverhütung etc. *g*)

Weiterhin wird im ersten genannten Text von einer Strafe in Höhe von 62 1/2 Schillingen gesprochen (Um 760 n. Chr.) kann mir jemand sagen wie diese menge geld in Relationen aussah?
Was konnte man damals mit diesem Geld machen?

Für eure hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Gruß, zero

Hallo Zero,

Einen Auszug aus dem Salfränkischen Volksrecht von 763/764

leider bin ich mir nicht ganz sicher, was mit diesem Volksrecht gemeint ist. Ich gehen mal davon aus, dass es sich um das sogenannte Lex Salica handelt, dass allerdings aus früherer Zeit stammt.
Die Lex Salica ist das Werk des fränkischen Königs Chlodwig I., das nach 507, nach der Eingliederung der westgotischen Gebiete Galliens in das fränkische Reich, entstanden sein dürfte. Sie schließt an die Gesetzgebung der Westgoten (Codex Euricianus; Eurich) und Burgunder (Lex Gundobada) an, ist aber in Form und Inhalt urwüchsiger als diese. Sie enthält kaum Spuren antiken Rechts.
Es gibt verschiedene Überliefrungen bzw. Handschriften, auch so späterer Zeit (Karolinger), vielleicht bezieht sich die Jahresangaben darauf.

Einen Auszug aus der Merseburger Bußordnung von 680-780

Auch mit den Merseburger Bußordnungen tue ich mir etwas schwer, das Lexikon des Mittelalter kennt dieses Begriff nicht. Im Zusammenhang mit Merseburg spricht man sonst eigentlch immer von den sogenannten Merseburger Zaubersprüchen. Darin dürfte es allerdings nicht um Empfängnisverhütung gehen. Kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Einen Auszug aus dem Decretum Burchards, um 1010.

Ja! Hier kann ich Dir weiterhelfen (mein Professor forscht darüber :wink:)

Das Decretum Burchardi: Die wahrscheinlich zwischen 1008 und 1012, sicherlich aber vor 1023 entstandene, in 20 Büchern eingeteilte und systematisch geordnete kirchenrechtliche Sammlung des Bischofs Burchard von Worms behandelt die verschiedensten Fragen der kirchlichen Hierarchie und Disziplin, des sakramentalen Lebens und Bußwesens. Angeregt wurde sie nach Aussage des Dekretprologs durch den Propst des Wormser Domkapitels Brunicho, den die »Vita Burchardi« neben Bischof Walter von Speyer auch als Helfer bei der Abfassung bezeichnet.

Seiten hierzu finden sich mit der Eingabe „Decretum Burchardi“ oder „Burchard von Worms“

Weiterhin wird im ersten genannten Text von einer Strafe in
Höhe von 62 1/2 Schillingen gesprochen (Um 760 n. Chr.) kann
mir jemand sagen wie diese menge geld in Relationen aussah?
Was konnte man damals mit diesem Geld machen?

Kann ich Dir im Moment auch nicht sagen, werde mich aber mal umsehen…

Grüße, Larissa

Ergänzung: Wert des Schillings
Hier bin ich nochmal:

Es ist generell recht schwierig für das frühe Mittelalter genaue Geldwerte anzugeben. Das Problem mit ‚um 760‘ ist, dass erst Karl der Große 794 das Münzwesen vereinheitlichte und die einzige Quelle, die ich auf die Schnelle gefunden habe, ist aus eben diesem Jahr ist. Es dürfte also wahrscheinlich sein, dass vorher alles drunter und drüber gegangen ist.

Der Schilling war zunächst die Bezeichnung für eine Goldmünze. Im 8. Jahrhundert wird er dann zur Bezeichnung für das Vielfache einer Silbermünze, zunächst für 40, seit der Mitte des 8. Jh. für 12 Pfennige (Denar). Der Schilling war bis ins Spätmittelalter keine wirklich geprägte Münze, sondern eine sogenannte Rechnungsmünze.

Im Jahr 794 wurde auf einer Synode in Frankfurt festgelegt, dass man für 2 Pfund Brot einen Pfennig zu bezahlen hatte. Da ein Schilling aus 12 Pfennigen bestand, kann man für 62 1/2 Schillinge den Gegenwert von etwa 750 Kilo Brot ansetzten.

Ob das allerdings wikrlich so hinkommt… Jedenfalls ist es ein Anhaltspunkt.

Grüße, Larissa

Danke auf jeden Fall für deine antwort!
HAt mir schonmal weitergeholfen!

chris