Alte Hausfassade beschädigt - kein Ersatz?

Hallo zusammen.

Bei einer Holzlieferung wurde durch den Lieferanten die Fassade des Hauses beschädigt. Leider handelt es sich dabei um ältere (ich nenne sie mal) „Blechlamellen“ (jede einzelne „Lamelle“ zieht sich vom Hausgrund bis zum Dach), die über so eine Art „Nut und Feder“-System miteinander verbunden sind. Bei dem Unfall wurden 3 Lamellen beschädigt, 1 davon wurde etwa 2 m weit herausgerissen.

Fachgerecht könnte dieser Schaden nicht mehr repariert werden, da die Bleche schon alt sind und wohl auch heutzutage nicht mehr hergestellt werden. Laut Gutachter hat man kaum Anspruch auf jeglichen Ersatz, da die Fassade nach Zeitwert (ist bestimmt schon 30 Jahre alt) keinen Wert mehr hat - man könnte max. 500 EUR von der Versicherung erhalten… Oder man müsste das komplette Haus bzw. die Seite für geschätzte 9000 EUR neu machen lassen und die Versicherung würde davon eben wegen dem Zeitwert oder wie sich das nennt 10% bezahlen. Ja, und auf dem Rest bleibt man sitzen oder wie? Zumal die 8100 EUR die vom Eigentümer selbst zu tragen wären auch definitiv nicht vorhanden sind!

Die Fassade ist zwar schon alt und hat diverse kleinere Mängel, aber ist soweit noch in Ordnung. Kann es sein, dass letztendlich der Geschädigte als „Loser“ aus der Geschichte hervorgeht?

Habe vorab gelesen, dass man solche Geschichten nicht so „persönlich“ formulieren soll - deshalb so rein faktisch… :smile:

Freue mich über Antworten!

LG Bea

mehr hergestellt werden. Laut Gutachter hat man kaum Anspruch
auf jeglichen Ersatz, da die Fassade nach Zeitwert (ist
bestimmt schon 30 Jahre alt) keinen Wert mehr hat - man könnte
max. 500 EUR von der Versicherung erhalten…

Das ist korrekt. Schadensersatz wird immer in Zeitwert geleistet. Über den Zeitwert kann man jedoch streiten. Wenn die Nutzungsdauer des Fassadenmaterials länger als 30 Jahre ist, kann man eine höhere Entschädigung verlangen.

Zeitwert oder wie sich das nennt 10% bezahlen. Ja, und auf dem Rest bleibt man sitzen oder wie?

Ja, so sieht es das Gesetz vor (BGB § 249 Abs. 1).

Fachgerecht könnte dieser Schaden nicht mehr repariert werden,
da die Bleche schon alt sind und wohl auch heutzutage nicht
mehr hergestellt werden.

Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?
Es fertigen sowohl Werkstätten Bleche in beliebigen Abmessungen neu an, und richten Dir alternativ dazu auch die verbogenen Bleche.

Naja, sowohl der, der den Schaden verursacht hat als auch die Versicherung haben nach Firmen gesucht. Da die Bleche schon lange dran sind, wird man zum einen immer einen deutlichen Farbunterschied sehen und zum anderen müssten die Bleche in der kompletten Länge ausgetauscht werden, was aufgrund der Nut-und-Feder-Geschichte nur machbar ist, wenn man vom Anfang bzw. Ende der Seite die kompletten Bleche zuerst entfernt und diese dann vom „Beschädigungspunkt“ aus wieder Richtung Anfang arbeitet. Kann man sich ungefähr so vorstellen, als wolle man an einem Laminat-Fußboden eines der mittleren Bretter austauschen - da muss auch alles davor bzw. danach erst mal weggemacht werden. :smile:

Außerdem haben die Bleche eine bestimmte geriffelte Struktur.

Bei einer Holzlieferung wurde durch den Lieferanten die
Fassade des Hauses beschädigt.

Wie wurde das Haus denn beschädigt (z.B. Fahrzeuganprall)? Evtl. könnte der Schaden über eine (hoffentlich vorhandene)Gebäudeversicherung abgewickelt werden - hier wird in der Regel der Neuwert erstattet.

Aha… Der Holzlieferant hat die Hauswand mit seinem Anhänger beim Abkippen des Holzes beschädigt. Muss also über ihn laufen und nicht über die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers, oder?!

Aha… Der Holzlieferant hat die Hauswand mit seinem Anhänger
beim Abkippen des Holzes beschädigt. Muss also über ihn laufen
und nicht über die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers, oder?!

Könnte man als Fahrzeuganprall bewerten. Falls das in der Gebäudeversicherung enthalten ist, hat der Geschädigte Glück gehabt. Denn die trägt die Differenz zwischen dem Schadensersatz des Holzlieferanten und den tatsächlichen Reparaturkosten.