Hallo,
angenommen, man hat vor ein paar Jahren eine Software entwickelt. Das geschah natürlich mit einem älteren Compiler und älteren Komponenten.
Wie ist das nun, wenn die Software nicht mehr unter Win XP läuft bzw. nicht mehr so wie es sollte, da bspw. die älteren Komponenten nicht mehr funktionieren.
Kann der Kunde da kommen und kostenlose Verbesserung verlangen? Muss der Softwareentwickler darauf hinweisen und ggf. kostenpflichtige Verbesserung anbieten?
Wie sieht es aus, wenn dadurch evtl. Schaden entsteht?
Danke
AXL
Moin,
angenommen, man hat vor ein paar Jahren eine Software
entwickelt. Das geschah natürlich mit einem älteren Compiler
und älteren Komponenten.
Wie ist das nun, wenn die Software nicht mehr unter Win XP
läuft bzw. nicht mehr so wie es sollte, da bspw. die älteren
Komponenten nicht mehr funktionieren.
Kann der Kunde da kommen und kostenlose Verbesserung
verlangen? Muss der Softwareentwickler darauf hinweisen und
ggf. kostenpflichtige Verbesserung anbieten?
Wie sieht es aus, wenn dadurch evtl. Schaden entsteht?
Das kommt sehr sicher auf den Vertrag darauf an, der damals geschlossen wurde.
Es wäre aber mehr als wunderlich, wenn KOSTENLOSER Support für einen beliebigen Zeitraum vereinbart wäre. Des weiteren kann natürlich nicht garantiert werden, dass eine Software unter allen möglichen, auch zukünftigen Systemen läuft. Es hindert den Kunden der Software ja niemand daran, die Software weiterhin unter einer älteren Windows-Version laufen zu lassen für die das Programm entwickelt wurde.
I.A. wird auch eine Haftung für Schäden, die durch die Software entstehen, in solchen Verträgen ausgeschlossen.
Alles andere kostet i.A. Geld.
Aber wie gesagt: all diese Regelungen unterliegen der Vertragsfreiheit und es kann alles Mögliche vereinbart werden.
Gruß,
Ingo