'alte' Kontos

Hallo,

immer wieder einmal, wenn ich eine Betreuung neu übernehme, muss ich die Banken abklappern und fragen, ob der/die Betreffende dort noch ein Konto hat.

Nun sagte mir letztens ein Mitarbeiter der Sparkasse sinngemäß, dass da wohl mal ein Sparbuch aus den 70er Jahren war, so mit ca. 20 DM, das hätte man gelöscht, weil seit Jahren keine Bewegung mehr war.

Hm, nanu ? Wer kann Zinseszinsrechnung ? Ist ja nicht viel, aber in nunmehr über 30 Jahren und bei den teilweise viel höheren Zinssätzen als damals, da lohnt sich das ja fast wieder ?

Hat die Bank ein Recht, dieses Geld einfach einzustecken ?

Gruss

Andreas

Hallo,

ich kenne es auch so, dass Konten die 30 Jahre (!!!) nicht bewegt werden, gelöscht werden.
Wenn ich mich richtig erinner stecken sich die Banken das Geld aber nicht in die eigene oder die Kaffeekassee sondern in gemeinnützige Zwecke.
Also einfach mal alle 10 Jahre die Zinsen nachtragen lassen :wink:

VG,

Birgit

Hi,

Hm, nanu ? Wer kann Zinseszinsrechnung ? Ist ja nicht viel,
aber in nunmehr über 30 Jahren und bei den teilweise viel
höheren Zinssätzen als damals, da lohnt sich das ja fast
wieder ?
Hat die Bank ein Recht, dieses Geld einfach einzustecken ?

aus den 20 Mark wären inzwischen bestenfalls 50 Mark geworden, soviel zum dramatischen Vermögensverlust. Natürlich darf eine Bank ein Konto nicht einfach so löschen. Forderungen unterliegen einer Verjährung von 30 Jahren, die jedoch durch jede Zinszuschreibung (im Sparbuch) und Ein- und Auszahlung unterbrochen wird. Wenn das Sparkonto seit über 30 Jahren brach lag und auch das Sparbuch nicht für Zinsgutschriften vorgelegt wurde, sieht es allerdings schlecht aus.

Allerdings gibt es auch einfachere Methoden, bewegungslose Konten loszuwerden. Wir haben vor rd. zehn Jahren eine Zweigstelle geschlossen, bei der sehr viele Gastarbeiter ein Konto hatten, von denen inzwischen viele wieder zurück in die Heimat gezogen waren. D.h. die Konten lagen bei kleinen Guthaben über mehrere Jahre brach. Wir haben dann frühzeitig angefangen die ein oder andere Gebühr zu erheben, so daß die Konten dann irgendwann bei null standen und dann natürlich gelöscht werden konnten.

Nicht die feine Art, aber die Kosten für das Aufspüren der Inhaber hätten in keinem Verhältnis zum Guthaben gestanden.

Gruß,
Christian

Ausbuchung umsatzloser Kleinsparkonten
Hi,

folgender Hintergrund :

  • die Banken löschen tatsächlich Sparkonten mit niedrigen Guthaben („niedrig“ ist je nach Bank so ungefähr maximal 100 Euro), die seit einer gewissen Zeit (meist 10 Jahre) umsatzlos sind. Bei „umsatzlos“ zählt die Zinskapitalisierung nicht mit. Das Sparbuch nachtragen lassen reicht auch nicht, damit wird nur das Buch an das Konto angeglichen und kein Umsatz erzeugt.
  • der Grund ist einfach, dass die Banken ansonsten „Millionen“ von Konten mit in ihren Systemen rumschleppen würde, wo wahrscheinlich nie mehr jemand auf die Idee kommt, das Geld zu holen. Ich denke nur an die Zeit, als Kontoauflösungen noch Geld kosteten. Da hat man lieber die Mindesteinlage von einer Mark (Sparkasse) bzw. fünf Mark (Banken) stehenlassen. Das Sparbuch ist dann irgendwann verschollen und man hat es schlicht vergessen.
  • Die Banken buchen das als „sonstige Erträge“ aus. Ich habe auch mal gehört, dass in ähnlicher Höhe bei einigen Banken gemeinnützige Spenden erfolgt sind, aber das ist zumindestens keine Pflicht.
  • Rein rechtlich ist es zwar nicht ganz in Ordnung, ein Konto ohne den Kundenauftrag zu löschen, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass das in den Rechtsabteilungen der Banken geprüft wurde.
  • Zur Verteidigung der Banken muss ich sagen, dass jedes Konto der Bank betriebswirtschaftlich Geld kostet. Andererseits verdienen die Banken aber damit Geld, dass sie die Kohle weiterverleihen. Bei solchen kleinen Sparkonten ist aber (nach Vollkostenrechnung) der Aufwand höher als der Ertrag.
  • Wenn dann aber mal jemand mit einem Sparbuch kommt, wo das Konto bereits ausgebucht wurde, so erhält er selbstverständlich das Guthaben samt aufgelaufener Zinsen. (Das muss dann manuell errechnet werden) Kostenlos erhält er noch den Tipp, bei der entsprechenden Bank doch gleich das Sparkonto wiederzueröffnen und seine Millionen dort zu lagern.
  • Für Deine Zwecke ist das natürlich hinderlich, denn wenn das Konto ausgebucht ist, ist der Kontoinhaber in den Systemen der Bank (da gibt es auch eine Namenssuche) nicht mehr zu finden.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

  • Für Deine Zwecke ist das natürlich hinderlich, denn wenn das
    Konto ausgebucht ist, ist der Kontoinhaber in den Systemen der
    Bank (da gibt es auch eine Namenssuche) nicht mehr zu finden.

das kann ich mir kaum vorstellen. Schließlich müssen die Daten für evtl. Steuerprüfungen usw. ja verfügbar sein und dafür ist eine Suche auch in historischen Daten unerläßlich.

Gruß,
Christian

Hi,

das war nur auf unseren Fragesteller bezogen. Wenn er mit seiner Bestallungsurkunde in die Bank marschiert und fragt:„hat xy bei Ihnen ein Konto“, so lautet die Antwort wahrscheinlich nein. Bei den meisten Banken sind die aktuellen und die historisierten Daten getrennt.

Wenn er (oder die Steuer) sich dann speziell danach erkundigt, ob xy mal ein Konto hatte, so sieht das anders aus. In der Historie ist das natürlich zu finden, aber nur bis zur (von der Bank veranlassten) Kontolöschung. Je nachdem, wie lange das zurückliegt, sind solche historischen Daten von Kontoinhabern und Umsätzen auch nicht mehr maschinell abrufbar, sondern auf Mikrofichen gespeichert.

Diese Ausbuchung (das hatte ich vorhin vergessen) findet natürlich auch nur dann statt, wenn der Kontoinhaber unter der genannten Anschrift nicht mehr zu ermitteln ist und auch keine weiteren Konten hat.

Es könnte aber theoretisch sein, dass jemand, der mal so ein Kleinsparkonto hatte (z.B. als Jugendlicher) später bei derselben Bank wieder ein Kontokorrentkonto eröffnet. Da gibts eine neue Kontonummer und keinen Bezug mehr zu dem ehemaligen, ausgebuchten Guthaben.

Wenn dann z.B. eine Pfändung für den Kunden kommt, so wird die Bank immer nur das Girokonto mit einbeziehen. Das ausgebuchte Guthaben von damals fällt weg, einfach deshalb, weil das niemand in Bezug bringt.

Genaugenommen erteilt die Bank somit eine falsche Auskunft in der Drittschuldnererklärung und ist dafür haftbar. Aber aus dem Grunde, dass immer nur kleine Beträge ausgebucht werden, ist das Risiko eher klein.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

folgender Hintergrund :

  • die Banken löschen tatsächlich Sparkonten mit niedrigen
    Guthaben („niedrig“ ist je nach Bank so ungefähr maximal 100
    Euro), die seit einer gewissen Zeit (meist 10 Jahre) umsatzlos
    sind. Bei „umsatzlos“ zählt die Zinskapitalisierung nicht mit.
    Das Sparbuch nachtragen lassen reicht auch nicht, damit wird
    nur das Buch an das Konto angeglichen und kein Umsatz erzeugt.

m.W. reicht das in der Regel schon. Denn es geht darum Konten aufzulösen, von deren Existenz der Inhaber vielleicht gar nichts mehr weiss und die deshalb wirklich seit 10 oder mehr Jahren nicht mehr vorgelegt wurden.

  • der Grund ist einfach, dass die Banken ansonsten „Millionen“
    von Konten mit in ihren Systemen rumschleppen würde, wo
    wahrscheinlich nie mehr jemand auf die Idee kommt, das Geld zu
    holen. Ich denke nur an die Zeit, als Kontoauflösungen noch
    Geld kosteten. Da hat man lieber die Mindesteinlage von einer
    Mark (Sparkasse) bzw. fünf Mark (Banken) stehenlassen. Das
    Sparbuch ist dann irgendwann verschollen und man hat es
    schlicht vergessen.

Das stimmt allerdings.
Insbesondere dann wenn die Aufforderung das Sparbuch nachzutragen wegen „unbekannt verzogen“ zurück kommt.

  • Die Banken buchen das als „sonstige Erträge“ aus. Ich habe
    auch mal gehört, dass in ähnlicher Höhe bei einigen Banken
    gemeinnützige Spenden erfolgt sind, aber das ist zumindestens
    keine Pflicht.

Sonstige Erträge werde das aber nicht gleich. Das geht alles zunächst mal auf ein Kreditorensammelkonto, wo das Geld ziemlich lange erst mal rumliegt, bevor es von der Bank überhaupt vereinnahmt wird.

  • Rein rechtlich ist es zwar nicht ganz in Ordnung, ein Konto
    ohne den Kundenauftrag zu löschen, aber ich gehe einfach mal
    davon aus, dass das in den Rechtsabteilungen der Banken
    geprüft wurde.

Klares „jein“.
Fakt ist, dass eine Adressermittlung meist teuerer käme.
Außerdem kann der Kunde das Sparbuch wenn er es je wieder findet der Bank vorlegen und die Bank ist zur Auszahlung des Auflösungsbetrags verpflichtet.
Über die aufgelösten Bücher und deren Beträge wird ziemlich genau buchgeführt.

  • Zur Verteidigung der Banken muss ich sagen, dass jedes Konto
    der Bank betriebswirtschaftlich Geld kostet. Andererseits
    verdienen die Banken aber damit Geld, dass sie die Kohle
    weiterverleihen. Bei solchen kleinen Sparkonten ist aber (nach
    Vollkostenrechnung) der Aufwand höher als der Ertrag.

Stimmt.

  • Wenn dann aber mal jemand mit einem Sparbuch kommt, wo das
    Konto bereits ausgebucht wurde, so erhält er
    selbstverständlich das Guthaben samt aufgelaufener Zinsen.
    (Das muss dann manuell errechnet werden) Kostenlos erhält er
    noch den Tipp, bei der entsprechenden Bank doch gleich das
    Sparkonto wiederzueröffnen und seine Millionen dort zu lagern.

Stimmt. Siehe oben.

  • Für Deine Zwecke ist das natürlich hinderlich, denn wenn das
    Konto ausgebucht ist, ist der Kontoinhaber in den Systemen der
    Bank (da gibt es auch eine Namenssuche) nicht mehr zu finden.

Siehe ebenfalls oben. (Wir haben hier eine extra Datenbank angelegt). Insbesondere mit dem Aufbewahrungsfristen im Sparbereich von meist 30 Jahren, läßt sich das schon ermitteln. Allerdings sollte sich der Kunde darauf gefasst machen, dass dies nicht mehr am gleichen Tag geschieht.

Gruß Ivo

Hallo,

Danke für die Antworten, wieder etwas gelernt.

Gruss

Andreas