Alte Küche entsorgen?

Hallo,
zum Einzug in meine neue Wohnung habe ich die darin befindliche, alte Küche in meinem Keller eingelagert. Lt. Vermieter ist sie sein Eigentum! Aber sie ist auch schon 40 Jahre alt und einfach eklig!!
Mein Keller ist nun komplett voll gestellt, und die Dinge, die eigentlich in den Keller sollten, stehen in meiner Wohnung rum. Irgendwie bin ich immer noch nicht richtig fertig mit Einziehen und das schon seit 4 Monaten.
Nun habe ich gehört, dass, sollte ich die Küche entsorgen, der Vermieter als Entschädigung nur den Zeitwert verlangen darf, sollte ich wieder ausziehen. Hört sich für mich eigentlich plausibel an. Was meint Ihr dazu?
Es wäre cool, wenn sich vielleicht ein Fachmann finden könnte, der mir weiterhelfen würde bzw. Sicherheit geben, damit ich weiß, ich steh rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich die alte Küche entsorge. Die Situation so wie sie jetzt ist nervt einfach ziemlich. Aber unnötigen Ärger möchte ich auch vermeiden.

Ich freue mich über Euer Interesse und auch über eventuelle Antworten.

LG,
Astrid

Hallo, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich würde mir der Situation folgendermaßen umgehen: dem VM einen Brief schreiben, dass seine Küche im Keller eingelagert wurde und dass er sie in einen seiner Räume umlagern kann, ansonsten würde sie entsorgt. Man kann das ja etwas sensibler schreiben um nicht gleich provokant rüberzukommen.
Das mit der Entschädigung sehe ich ähnlich; es wäre ja der Oberhammer, wenn dem VM der Neupreis ersetzt werden würde. Eine 40 Jahre alte Küche ist definitiv so gut wie nicht mehr wert. Dazu aber evtl. mal einen RA fragen.

Schönes Wochenende.

Wie das rechtlich aussieht, kann ich leider nicht beantworten, ich würde aber einfach mal mit dem Vermieter reden.

Mfg recherchino

hallo astridchen!

ich weiß die rechtliche lage hier leider nicht aber wie wäre es, wenn Sie den vermieter einfach mal direkt darauf ansprechen. Sie müssen ja nicht sagen, dass Sie die küche eckelig finden, einfach nur dass das design nicht ihren vorstellungen entspricht oder so was.

was die rechtliche seite angeht kann ich leider nicht helfen, es sei denn im mietvertrag steht drin, dass die küche teil der vereinbarung ist. dann müssen Sie die sache auf jeden fall mit dem vermieter klären.

falls noch weitere fragen sind, einfach schreiben.

lg michelle