Alte Künstlerin, arme Rentnerin

Hallo,

was für Möglichkeiten gibt es denn für eine Rentnerin?
Sie malt Bilder, hat eine Webseite um sie zu zeigen. Es geht aber mehr um eigene Bücher, die sie auf der Webseite zum Verkauf anbieten möchte. Es sind Bücher ohne ISBN, ohne Verlag, ohne BOD und co.

Sie hat sich mal beim Finanzamt Unterlagen schicken lassen. Freigenzen von 17000 Euro, jedoch Buchfühnrung, Steuerdingsbumssachen… 99% davon eine Sprache die sie nicht versteht. Ein möglicher Termin beim Steuerberater der ihr dabei helfen kann sollte 60 Euro kosten. Ihre Rente ist jedoch so klein, da kann sie selten mal 60 Euro einfach so abzweigen.

Sie möchte halt rechtens auf ihrer Webseite eigene Bücher zum Verkauf anbieten und sich freuen wenn dann mal wirklich ein Buch verkauft wurde. Abzüglich der Herstellungskosten würde sie daran vielleicht gerade mal pro Buch 3-5 Euro verdienen. Derzeit sind ca. 100 Bücher im Schrank verstaut und wenn man es realistisch betrachtet, würde es vielleicht 5 Jahre dauern diese 100 Bücher über die Webseite zu verkaufen.

Wer kann uns Tipps geben?

Von Steuern habe ich keine ahnung,
davon aber eine ganze Menge:

Für sowas reicht eine einfache , formlose Einnahme-Überschussrechnung aus, z.B.:

Einnahmen 200 Euro
Ausgaben 50 Euro

Gewinn 150 euro.

Dann kannn man noch beantragen, die Umsatzsteuerbefreiung, dann hat man mit der Umsatzsteuer auch nichts zu tun.

Man sollte allerdings noch die ganzen anderen rechtlichen Kleinigkeiten beachten, die da auf einen zukommmen;
wie Abmahnungen wegen falscher Angaben auf der Internetseite,
unzufriedene Kunden, und ähnliches.

Ich empfehle, den Verkauf der Bücher nicht auf der eigenen Internetseite anzubieten. Das Risiko einer Abmahnung wegen einem nicht erlaubten Bild wäre mir zu groß.
Versucht es doch einmal über den Verlag Weltbild - die Bücher anzubieten.
http://www.weltbild-marktplatz.de/?cm_sp=Aktuelles-_…

Darüber habe ich auch schon einige Bücher verkauft.

Gruß Merger

Hallo!

… Rentnerin … malt Bilder … hat eine Webseite … eigene Bücher …

Künstlerin, Schriftstellerin – die Tätigkeit fällt unter die Regelungen des § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Dame ist damit Freiberuflerin im Sinne des EStG, muss ihre Tätigkeit nur dem Finanzamt zur Kenntnis geben, braucht aber keine Gewerbeanmeldung und darf sich in der Buchführung unabhängig von der Höhe des Jahresumsatzes auf eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beschränken. Außerdem kann die Rentnerin jeden Monat einen Haufen Geld sparen, weil sie sich als Künstlerin/Schriftstellerin in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen kann. Die bisher für die Krankenversicherung bezahlten Beiträge sinken dann nämlich auf die Hälfte und den Rest zahlt der Staat.

Sie hat sich mal beim Finanzamt Unterlagen schicken lassen. Freigenzen von 17000 Euro, jedoch Buchfühnrung, :Steuerdingsbumssachen… 99% davon eine Sprache die sie nicht versteht.

Das ist wie mancherorts mit Schulkindern. Denen wurde von irgendwelchen Leuten (die in jungen Jahren das gleiche dumme Zeug hörten) erzählt, wie furchtbar schwer Mathematik ist. Die Kinder glauben solchen Blödsinn und empfinden dann Mathematik tatsächlich als unbegreifbar schwer. Aber kein Boxtrainer käme auf die Idee, seinem Schützling zu erzählen, er sei bloß Fischfutter. Statt dessen feuert er ihn an und gibt ihm die Überzeugung, dass er den Gegner weghaut. So ähnlich verhält es sich mit der Buchführung. Wenn man Buchführung von vornherein als kompliziert ansieht und deshalb auf Durchzug schaltet, sobald das Gespräch darauf kommt, wird es natürlich nichts.

Jetzt mach ich mal den Boxtrainer: Die Buchführung als EÜR (was EÜR ausgeschrieben heißt, steht im ersten Absatz) ist kinderleichter Spielkram. Die alte Dame hat EÜR schon ihr Leben lang betrieben. Oder hat sie noch nie ihre Ausgaben für Miete und Strom zusammengerechnet und noch nie einen Kassenbon in der Hand gehabt? Siehste!

EÜR bedeutet, alle Ausgaben aufzuschreiben, Strich drunter, zusammenzählen. Das Gleiche mit den Einnahmen. Die Ausgaben zieht man von den Einnahmen ab. Was dabei herauskommt, ist der Überschuss. Fertig. Mehr verlangt das Finanzamt nicht. Dafür braucht kein Mensch, der in Deutschland jemals eine Grundschule von innen sah, einen Steuerberater.

Die EÜR könnte die alte Dame auf einer Klorolle oder der Rückseite eines Kalenderblatts aufschreiben. Es gibt dafür keine Formvorschriften. Es muss nur leserlich sein, nichts darf unleserlich gemacht werden und die Klorollen muss man 10 Jahre lang aufbewahren. Weil es sich auf Klopapier so schlecht schreibt und weil Klorollen zum Abheften irgendwie unhandlich sind, benutzt die alte Dame für ihre EÜR vielleicht doch lieber gewöhnliches Schreibpapier. Dem Finanzamt ist das egal. Weil es aber ein Amt ist und weil Amtsmenschen nun mal Formulare über alles lieben, muss man für die EÜR ein Formular ausfüllen. Das Formular für die EÜR heißt – darauf wärst du nie gekommen – „Anlage EÜR“. Das Ausfüllen wird die alte Dame intellektuell nicht überfordern. Es beginnt mit Name und Vorname. Welcher Name könnte das wohl sein? Angela Merkel ist es nicht. Darfst noch einmal raten. Ähnlich aufregend geht es in dem Formular weiter, bis man auf Zeilen trifft, wo man die auf dem Klopapier ermittelten Summen von Einnahmen und Ausgaben einzutragen hat.

Abzüglich der Herstellungskosten würde sie daran vielleicht gerade mal pro Buch 3-5 Euro verdienen.

Oha, hier schimmern die höchsten Gipfel kaufmännischer Kalkulationskunst hervor. Deshalb wird es der alten Dame irgendwann dämmern, dass es nicht besonders schlau ist, die EÜR als lästige Pflichtübung für das Finanzamt zu betrachten. Es wäre doch ganz nützlich, zu wissen, wo das Geld geblieben ist, was die Farben für die Bilder kosteten und was sich für die Webseite zusammen läpperte. Dann verfährt die alte Dame in gleicher Weise wie im privaten Haushalt, wenn am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist. Dann schreibt man die Ausgaben nicht wie Kraut und Rüben zusammen, sondern sortiert nach Art der Ausgaben und Einnahmen. Putzmittel, Telefonkosten, Autokosten, Nahrungsmittel und Medikamente zählt man jeweils separat zusammen, um einen Überblick zu erhalten.

Macht man dies in ähnlicher Weise für die EÜR, erhält man einen wertvollen Überblick über das Geschäft. Plötzlich macht man die EÜR freiwillig, individuell und viel feiner unterteilt, als es das Finanzamt verlangt und es erscheint abwegig, die Zahlen für den alltäglich erforderlichen Überblick einen Steuerberater erstellen zu lassen. Das dauert nämlich viel zu lange und kostet dazu noch Geld. Vermutlich wird die alte Dame bald auf die Idee kommen, die EÜR mit Excel zu erledigen, sich dazu noch Auswertungen und grafische Darstellungen z. B. für eine Liquiditätsvorschau zu erstellen, die ein Steuerberater gar nicht zustande bekäme.

Die EÜR stellt die Vergangenheit bis zum aktuellen Tag dar. Mit der Fortschreibung der Zahlen aus der EÜR kommt man zusammen mit der Planung für die Zukunft zur Liquiditätsvorschau. Für die Planung der eigenen Aktivitäten hat sich ein Gantt-Diagramm hervorragend bewährt (dafür gibt’s spezielle Software, geht aber auch mit Excel). Zahlen der Vergangenheit (EÜR), Liquiditätsvorschau und Planung der Aktivitäten (Gantt-Diagramm) bilden die 3 elementaren Instumente, die ein selbständig tätiger Mensch alltäglich braucht.

Worauf ich hinaus möchte: Buchführung und EÜR bilden die Basis, um mit Geld umzugehen, das eigene Handeln zu planen und unternehmerisch tätig zu sein. Das macht man also ohnehin und aus eigenem Antrieb. Die Anforderungen des Finanzamts erledigen sich dabei von alleine, sind eigentlich nur Abfallprodukte. Deshalb sollte niemand nach Wegen suchen, ob es nicht vielleicht doch irgendwie ohne Buchführung geht. Buchführung und EÜR sind nicht nur unverzichtbar, sie sind auch simpel.

Gruß
Wolfgang