Alte Lampenkabel - verschiedene Drahtfarben?

Guten Tag,

ich habe von meiner Oma zwei schöne alte Deckenlampen übernommen - die eine aus den 70er Jahren, die andere vermutlich aus den 50ern.

Ich würde die Lampen gerne selber anbringen, die Farben der Kabel sind aber ganz anders als ich das von modernen Lampen kenne. Damit ich keinen Kurzschkluss provoziere, bräuchte ich also bitte euren Rat zu folgenden Fragen:

Wie ist das grundsätzlich mit dem Erdungskabel (auch bei modernen Lampen) - braucht man´s? Manche stecken es in der Lüsterklemme zu einem der beiden anderen Drähte mit dazu - zu welchem?

Meine beiden alten Lampen haben die folgenden Drahtfarben:
Bei der aus den siebziger Jahren sind auf der einen Seite der Lüsterklemme vier BLAUE Drähte zusammengefaßt (die Lampe hat vier Fassungen, die an vier Einzelkabeln hängen) und auf der anderen Seite der Lüsterklemme vier SCHWARZE.
Ein Erdungskabel scheint diese Leute gar nicht zu haben.
Mit welchen Farben aus dem Deckenkabel schließe ich die Leuchte dann an?

Die Leuchte aus den Fünfzigern verfügt über drei Drähte - einen SCHWARZEN und einen ROTEN, die beide zusammengefaßt in der Lüsterklemme steckten. Darüber hinaus gibt es einen GRAUEN Draht.
Auch hier die Frage nach dem Erdungskabel, dessen Sinn und dem Anschluß mit den Deckenkabel-Drähten.

Schon einmal tausend Dank für eure Mühe; ich bin sehr gespannt auf eure Antworten!

Gesine

Da verweise ich mal auf die FAQ:2662. Dort ist das Problem mit den Aderfarben beschrieben.
Ohne die Lampe durch zu messen (besonders die aus den 50ern), würde ich die Lampe nicht aufhängen. Damit meine ich auch eine Isolationsmessung weil ich davon ausgehe, das die Drahtisolierung bedingt durch ihr Alter nicht mehr die beste ist.
Lasse die Lampen von einem Elektriker aufhängen. Der muß auch die dementsprechenden Messungen durchführen.

Gruß
Holger

Hallo Gesine,

Hier noch ein paar Informationen zu den „Drahtfarben“ im Wandel der Zeiten.

In den 50er Jahren war nach deutscher Norm der rote Draht der Schutzleiter. Das ist in den 60er jahren an internationale Normen angepasst worden. Seitdem ist der Schutzleiter grün/gelb.

Das Zusammenklemmen des Schutzleiters mit einer anderen Ader beruht auf einer heute verbotenen, seinerzeit allerdings üblichen Schutzmaßnahme, der „Nullung“. Dabei wurde der Neutralleiter gleichzeitig als Schutzleiter verwendet.

Zur Lampe aus den 70er Jahren (ohne Schutzleiter) ist zu sagen, dass eine Lampe keinen Schutzleiter benötigt, wenn sie keine von außen berührbare Teile aus Metall hat (wenn sie z.B. komplett aus Holz und Glas besteht und auch keine Metallfassungen, sondern Bakelitfassungen hat). Allerdings erinnere ich mich, dass mir seinerzeit auch Lampen untergekommen sind, die zwar berührbare Metallteile besaßen, jedoch keinen Schutzleiter. Das ist unzulässig.

Zwecks Installation solltest Du jedoch Holgers Ratschlag befolgen.

Bei der Lampe aus den 50er Jahren muss auf jeden Fall das Anschlusskabel ausgetauscht werden, rot als Schutzleiter ist nicht mehr zulässig. Außerdem neigen so alte Kabel im Bereich der Lampenfassung zu Versprödung der Isolation und damit zu Isolationsfehlern.

Auch die Lampe aus den 70er Jahren muss auf Isolationsfehler überprüft werden.

Außerdem muss beim Anschluss der Lampen unbedingt darauf geachtet werden, dass die Phase bei montierter Lampe am Mittelkontakt (an den Mittelkontakten) der Fassung/en anliegt, damit beim Einschrauben der Birne nicht die Gefahr eines Stromschlages besteht.

Ich habe Dir relativ ausführlich geantwortet, nicht damit Du in die Lage versetzt wirst, die Lampen selber anzuschließen, sondern damit Du einsiehst, dass diese Arbeit von jemand ausgeführt werden muss, der über die nötige Fachkenntnis sowie über die nötige Ausrüstung verfügt.

In diesem Sinne
viele Grüße
merimies

Hallo Gesine,

Hier noch ein paar Informationen zu den „Drahtfarben“ im
Wandel der Zeiten.

In den 50er Jahren war nach deutscher Norm der rote Draht der
Schutzleiter.

Nicht nur das. Er durfte auch als Außenleiter benutzt werden!

Das ist in den 60er jahren an internationale
Normen angepasst worden. Seitdem ist der Schutzleiter
grün/gelb.

Und auch die Umkehrung gilt fast: Grün/Gelb hat immer Erdpotenzial und hat immer Schutzfunktion. (Ist aber nicht immer nur Schutzleiter).

Das Zusammenklemmen des Schutzleiters mit einer anderen Ader
beruht auf einer heute verbotenen, seinerzeit allerdings
üblichen Schutzmaßnahme, der „Nullung“. Dabei wurde der
Neutralleiter gleichzeitig als Schutzleiter verwendet.

Nur die „klassische Nullung“ ist verboten. Genauer: Die Benutzung von Leitern düner 10m² als PEN. Schutzleiter und Neutralleiter dürfen also bei Kupferleitungen ab einschließlich 10mm² nach wie vor gemeinsam in einer Leitung geführt werden, die dann gelb-grün sein muss und blaue Markierungen an den Enden hat.
An irgendeiner Stelle wird dann aus diesem PEN PE und N. Nach dieser AUftrennung dürfen diese Leiter nicht wieder zusammengeführt werden.

Allerdings
erinnere ich mich, dass mir seinerzeit auch Lampen
untergekommen sind, die zwar berührbare Metallteile besaßen,
jedoch keinen Schutzleiter. Das ist unzulässig.

Nein. Dass ein Gerät mit berührbaren Metallteilen immer ein geerdetes Gerät sein muss, ist zwar häufig so, stimmt aber nicht immer. Auch bei berührbaren leitfähigen Teilen darf die Schutzklasse II (schutzisoliert) angewandt werden, dann müssen alle aktiven Leiter doppelt oder verstärkt isoliert sein.

Bei der Lampe aus den 50er Jahren muss auf jeden Fall das
Anschlusskabel ausgetauscht werden, rot als Schutzleiter ist
nicht mehr zulässig.

WÜrde ich nicht so sagen. Es gibt keine Pflicht, alte Betriebsmittel an neue Normen anzupassen.

Außerdem neigen so alte Kabel im Bereich
der Lampenfassung zu Versprödung der Isolation und damit zu
Isolationsfehlern.

Wo ich voll zustimmen muss!

Außerdem muss beim Anschluss der Lampen unbedingt darauf
geachtet werden, dass die Phase bei montierter Lampe am
Mittelkontakt (an den Mittelkontakten) der Fassung/en anliegt,
damit beim Einschrauben der Birne nicht die Gefahr eines
Stromschlages besteht.

Tischleuchten mit Steckern existieren, deren Schalter müssen (leider) nicht zweipolig sein. Beim Einschrauben besteht keine oben beschriebene Gefahr, da der Gewindering der Fassung entgegen landläufiger Meinung nicht den Kontakt zur Fassung herstellt, sondern ein Blechteil am Fußpunkt. Das Gewinde der Fassung steht dann erst unter Spannung, wenn die Lampe ganz eingeschraubt ist.

guten abend, ihr lieben,

und vielen dank für eure infos.

soviel habe ich also verstanden: auf gar keinen fall die lampen im jetzigen zustand in betrieb nehmen!

einen elektriker möchte ich nicht kommen lassen, weil ich zum einen keine lust habe, mir von einem fachmann sagen zu lassen „det is allet nischt, koofen se sich ne neue lampe, det is viel besser!“ (hatten wir nämlich schon mehrmals wegen anderer sachen), zum anderen sind dann ja immer noch die kabel veraltet und wahrscheinlich nicht mehr ausreichend isoliert.

was sagt ihr dazu, die beiden lampen neu zu verkabeln?

bekommt man im baumarkt entsprechende lampenkabel, die man mit etwas einarbeitung in die materie dann selbst einziehen kann?

und falls ja, könnt ihr mir diesbezüglich literatur empfehlen, die für einen laien halbwegs vertändlich ist?

ihr merkt schon, das thema wird zu meinem nächsten großprojekt :wink:

ich bin sehr gespannt auf eure antworten!

schöne grüße und einen guten start in die nächste woche,
gesine