Hi,
Wenn nun die Lindenäste 3-4 Meter in das (Über?) Grundstück ragen würden, hätte der Häuslebauer das Recht vom „Betreiber“ des Parks zu verlangen, dass sämtliche Äste, die in sein Grundstück ragen absägen zu lassen?
Kommt wie immer und hier erst recht drauf an. Da gibt es
sicher nicht nur das Nachbarrechtsgesetz zu beachten. Wenn
dort gerade ganz megaseltene Tierchen nisten, da wird da
sicher nichts abgesägt.
Da sind keine seltenen Tiere! Das hätte ich gemerkt. Im Grunde liebe ich Linden, aber diese stehen definitiv zu dicht am Zaun, teilweise nur 20 cm!!
Angenommen, dass Schäden durch den Lindenblütennektar an Pflanzen und Gebrauchsgegenständen entstehen, wer muss dafür haften?
Das ist wohl Natur. Und wenn die Bäume da schon längst
standen, kommt es ja auch nicht überraschend.
Sicherlich nicht, dennoch wusste ich nicht vorher, dass alles kleben würde im Garten und ich ihn kaum nutzen kann deswegen!!!
Wer muss haften, wenn die Bäume auf die Häuser stürzen (Sturm).
Ab einer gewissen Windstärke ist sowas fürher mal einfach so
höhere Gewalt gewesen. Darunter mu/üsste man dem Eigentümer
der Bäume eine Vernachlässigung seiner
Verkehrssicherungspflicht nachweisen können.
Inzwischen sind jedoch mehrere Richter selbst Opfer von
solchen Bäumen geworden, so dass man dies nicht mehr immer so
schwarz weiß sieht. Zum Einlesen vielleicht mal das hier:
http://www.baeumeundrecht.de/vsp/pdf/verschulden.pdf
Danke für den Link. Ich versuche mich schon seit Wochen da durch zu lesen. Habe allerdings so wenig Hintergrundwissen, dass ich vieles nicht durchblicke!
Durch die Baumaßnahmen der Siedlung sind die Wurzeln teilwese sogar auf 50 cm bis zum Baum gekürzt. Erhöht das nicht die Gefahr, dass die Linden kippen könnten?
Ja. Und wer hat die gekürzt?
Die Siedlung ist durch die Stadt genehmigt worden. Die Bäume standen bereits um dieses Baugelände.
Die Baufirma hat mit Baggern bis zur Grenze des Baugeländes die Wurzel gekappt. Dort wo der Zaun steht hören sozusagen die Wurzeln auf. Besonders der Baum, der zu unserem Zaun nur noch 20 cm hat, macht mir besondere Sorgen!
Achja, wir nehmen an, dass Häuslebauer und Parkbetreiber in NRW leben und den dortigen Regelungen unterworfen sind.
Na dann gilt da u.a. das Nachbarrechtsgesetz NRW. Am besten Du
liest da mal kurz rein. Hier dürften insbesondere die §§ 40 -
48 von Interesse sein.
Das habe ich bereits gelesen. Aber für diesen speziellen Fall finde ich nichts.
Möglicherweise beantwortet das schon Deine Frage(n) oder Du
hakst dann entsprechend nochmal nach.
Am sichersten wird es sein, wenn man einen Fachanwalt
aufsucht, der sämtliche hier lokal anwendbare Gesetzlichkeiten
kennt und -ganz wichtig - auch Erfahrungen hat, wie sowas
bisher vor Gericht auszugehen pfegte.
Naja, soweit gehen würde ich nicht. Die Bäume müssen nicht verschwinden, aber die Kronen müssten wohl erheblich gekürzt werden!
Grüße
Danke dir!
Grüße
Ayse