Alte lohnabrechnungen einsehen

hallo zusammen,
ich habe folgendes problem,
bei der beantragung, eltern unabhängiges bafög, soll ich nachweisen wann ich wo gearbeitet habe, leider sind meine alten lohnabrechnungen von minijobs auf 400 eurobasis bei einem brand abhanden gekommen. da ich in den letzten 8-9 jahren einige nebenjobs hatte ist es schwierig für mich nachzuvollziehen ab wann ich wo genau gearbeitet habe. gibt es vielleicht eine möglichkeit diesen daten bei einer zentrale, bzw. das finanzamt abzufragen um dies zu belegen oder muss ich nun jeden einzelnen arbeitgeber freundlich anschreiben und auf deren kooperation hoffen.

vielen dank im vorraus, marcel

das kann ich leider nicht 100% beantworten. ich hab aber die vermutung, dass man das dort sich beschaffen kann, wo man auch den Sozialausweis bekommt, vllt wird es dort gespeichert. ansonsten könnte es tatsächlich beim finanzamt zu holen sein. mehr kann ich dir dabei leider auch nicht helfen.

Hi,

also eine zentrale Stelle gibt es schon - soweit ich weiß heißt die Knappschaft oder so. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Minijobs überhaupt angerechnet werden, um die notwendige Zahl an Jahren der Berufstätigkeit für Bafög zusammenzubringen - frag dazu doch mal beim Bafög-Amt nach, bevor Du Die Mühe machst, die Nachweise zu bekommen.

LG

figuralis

Hallo Marcel,

die Nebenjobs zählen sowieso nicht. Du musst in ungefährer Höhe des BAföG-Höchstsatzes , also etwa 650 €.
Für die Zeiten der 400 € Jobs warst du weder steuerpflichtig ( also kein Steuerbescheid beim Finanzamt, ), noch rentenversicherungspflichtig.
Aber für zeiten über 650 € warst du rentenversicherungspflichtig und da müsstest du eine kopie von der Rentenkasse bekommen.

viel Erfolg
Stefanie

hallo zusammen,

ich habe folgendes problem,
bei der beantragung, eltern unabhängiges bafög, soll ich
nachweisen wann ich wo gearbeitet habe, leider sind meine
alten lohnabrechnungen von minijobs auf 400 eurobasis bei
einem brand abhanden gekommen. da ich in den letzten 8-9
jahren einige nebenjobs hatte ist es schwierig für mich
nachzuvollziehen ab wann ich wo genau gearbeitet habe. gibt es
vielleicht eine möglichkeit diesen daten bei einer zentrale,
bzw. das finanzamt abzufragen um dies zu belegen oder muss ich
nun jeden einzelnen arbeitgeber freundlich anschreiben und auf
deren kooperation hoffen.

vielen dank im vorraus, marcel

hallo und guten morgen marcel,

da du wie ich annehme nur minijobs gemacht hast,
wird das beim finanzamt auch nicht gespeichert.
Ich würde bei der minijobzentrale (Bundesknappschaft)in essen anrufen,
da bekommst du bestimmt die nötigen infos. Zumal
deine frühere arbeitgeber dich dort anmelden mussten.
Sonst hätte ich keine idee. Viel erfolg.
gruss roswitha

Hallo,

optimal wären Steuerbescheide dieser Jahre, also wenn Du jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung gemacht hättest!

Ansonsten schau Dir im Folgenden mal an, ob Du vielleicht in den maßgeblichen 5 Jahren vor den Studium in eines der Sonderfälle reinpasst, damit sparst Du Dir nochmal Papierkram.
Dann könntest Du noch bei der Rentenversicherung nachfragen, denn die haben hoffentlich während Deinen Jobs Einzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge von Deinen Arbeitgebern für Dich erhalten. Ich empfehle einen „Antrag auf Kontenklärung“ bei der Deutschen Rentenversicherung (Eine Art Kontoauszug für die eingezahlten Beiträge/Zeiten der Erwerbstätigkeit)

Du bist nicht zufällig schon über 30 bei dem Beginn des Studiums? Dann kannst Du Dir das alles sparen (weiter Unten im obigen Link)

Viel Erfolg!

Gruß Vita

Moin,
beim Finanzamt gibt es hierzu keine Nachweise. Der Sinn der Minijobs durch pauschale Besteuerung war ja, das Finanzamt hierbei aussen vor zu lassen. Deswegen gibt es hier keinen Nachweis.

Fragen Sie doch mal mit ihren Angaben bei der Bundesknappschaft-Bahn-See nach, dort werden diese Minijobs gemeldet und geführt.

Hallo,

das Finanzamt könnte eine Hilfe sein. Die haben in jeden Fall die gezahlten Vergütungen erfasst. Auch die Arbeitsagentur oder der Rentenversicherungsträger könnten die Daten haben - vom jeweiligen Arbeitgeber. Ansonsten bleibt nur der lange Weg über die damaligen Arbeitgeber, die dazu garantiert in der Lage sind. Lohnunterlagen sind 30 Jahre aufbewahrungspflichtig.

Viele Grüße aus dem Südharz

Frank Seiler

Hallo,

wenn du eine Einkommensteuererklärung in den angegebenen Jahren gemacht hast, wird dies als Nachweis ebenfalls angenommen.

Ansonsten wirklich bei den AG um eine schriftliche formlose Bescheinigung bitten. So a la " Hiermit bestätigen wir, dass Herr XY von bis folgendes Einkommen erzielt hat."

Vielleicht ginge auch noch die Rentenversicherung, dies aber natürlich nur, falls Du die abgeführt hast.
Könnte auch sein, dass Du wg. Geringfügig-Beschäftigung darauf verzichtet hast.

Viel Erfolg!

Hallo Marcel,

antworte erst jetzt, weil ich in Urlaub war.
Die Daten sämtlicher Geringfügigen Beschäftigungen werden an die Bundesknappschaft gemeldet und dort sind die Daten auch gespeichert, bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung in Berln. Wenn Du die Bundesknappschaft googelst, bekommst Du die Kontaktdaten, bzw. die Telefonnummer und dann würde ich dort direkt nachfragen. Die können Dir weiterhelfen.
Viel Erfolg und evtl. Geduld beim telefonieren (sind Erfahrungswerte…)

Claudia