Alte Mietverträge inkl. Nebenkosten

Im allgemeinen ist es ja üblich, dass die Nebenkosten neben der Miete verlangt werden. Hat man die Möglichkeit alle Nebenkosten von der Miete in Zukunft zu trennen, oder braucht man dazu die Einwilligung eines Mieters. Ich denke mal das das viele interessieren dürfte, bei den hohen Energiepreisen ? Grüsse

Hallo Osswalda,

was soll man in diesem Fall unter „trennen“ verstehen? Klar kann man Miete und Nebenkosten separat überweisen. Aber das kann man genauso gut in seiner eigenen Buchhaltung auseinander dividieren.

Gruß!

Horst

In dem Fall gehts wohl darum den Betrag von

1200 Euronen in
1000 Euronen Kaltmiete
und 200 Euronen Nebenkostenvorrauszahlung zu trennen

um zukünftig die Nebenkosten sauber erhöhen zu können.

So versteh ichs jedenfalls… leider hab ich keine Antwort.

Gruss Ivo

Hi,

Im allgemeinen ist es ja üblich, dass die Nebenkosten neben
der Miete verlangt werden.

Wichtig wäe dazu was im MV vereinbart wurde. Wenn Nebenkostenvorauszahlungen (NKV) vereinbart wurden, so werden sie trotzdem zeitgleich verlang.

Hat man die Möglichkeit alle
Nebenkosten von der Miete in Zukunft zu trennen,

REin buchhalterisch werden die Nebenkosten beim VM sowieso getrennt, egal wie sie eingehen.

IdR wird der Jaheseinzahlungsbetrag von der Jahreskaltmiete abgezogen und schon tauchen die tatsächlich gezahlten Nebenksotena auf.

oder braucht
man dazu die Einwilligung eines Mieters.

Kommt auf den MV an. Interne VM Berechnungen gehen den M erst nach der Mitteilung etwas an.

Ich denke mal das das
viele interessieren dürfte, bei den hohen Energiepreisen ?

WEnn keine NKV im MV vereinbart wurden, wird es schwer den M nachträglich zu einer Vertragsänderung zu bewegen.

vlg MC

Ich dachte eigentlich an eine Bruttowarmmiete die bezahlt wird. Kein Mieter wird doch einer Nebenkostenabrechnung zustimmen sprich eine Nettokalmiete im Nachhinein vereinbaren ! Aber toll wäre es doch wenn man die Heizkosten abrechnen könnte. Dann bleib aber doch die Bruttowarmmiete weiterhin bestehen. Oder kann man die Bruttokaltmiete verlangen und wenn ja wie soll man die berechnen ? Es steht wohl im Vertrag, dass die Nebenkosten angepasst werden können, mehr nicht.

Deine Fragestellung bleibt weiter unklar:

In „normalen“ Mietverträgen ist es doch so, dass die Miete zum einen aus dem "Kalt-"Anteil besteht, der fix ist und ggf. ab und zu erhöht werden kann und einem "Warm-"Anteil, der jährlich über eine entsprechende Nebenkostenabrechnung nach oben oder unten korrigiert werden kann.

Aus deiner Frage entnehme ich, dass wohl eine Warmmiete inkl. Heizkosten vereinbart wurde. Wenn diese ungewöhnlicherweise NICHT per Jahresabrechnung an die tatsächlichen Kosten angepasst wird, wäre der Mieter schön blöd, dies ausgerechnet in Zeiten steigender Preise anzufangen. Denn momentan profitiert er davon, dass Mieten an sich nur in engen Grenzen erhöht werden können.

Habt ihr denn so einen Vertrag OHNE Abrechnung?