Alte nebenkostenabrechnung in neuer übernommen

Hallo, ich suche einen § wo drin steht das der neue Eigentümer bei kauf eines mietshauses alle schulden übernimmt und diese nicht an die Mieter weitergeben darf.

Hintergrund: Die alte Hausverwaltung hatte eine völlig falsche nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mieter haben wiederspruch eingelegt doch nie eine Antwort bekommen. 

Verkauf des mietshauses an neuen Vermieter.

Die neue Hausverwaltung hat diese alte Nebenkostenabrechnung in die aktuelle mitübernommen.

Daher such ich einen § wo sie das nicht dürfen. oder?

Hallo!

Was soll mit „alten Schulden“ gemeint sein ?

Man hat NK-Abrechnung bemängelt, weil falsch und erwartet deshalb ein Guthaben daraus ? Oder weniger Nachzahlung ?

Nun wird Haus verkauft.

Da sich mietrechtlich Nullkommanix ändert, ist nun der neue Eigentümer der alleinige Ansprechpartner und für alles verantwortlich, was der Vorgänger verschlampt haben sollte.

Bestes Beispiel Kaution. Selbst wenn Neubesitzer die vom Vorgänger gar nicht bekommt, muss er sie natürlich den Mietern aus eigener Tasche auszahlen.

Erwartet man Guthaben, dann erstattet es auch der Neue. Hat man Nachzahlungen zu leisten, dann auch an den Neuen.
Und hat der Alte umlagefähige Rechnungen nicht bezahlt, dann tauchen die jetzt beim Neuen auf und müssen bezahlt werden.

MfG
duck313