Hallo, ich suche einen § wo drin steht das der neue Eigentümer bei kauf eines mietshauses alle schulden übernimmt und diese nicht an die Mieter weitergeben darf.
Hintergrund: Die alte Hausverwaltung hatte eine völlig falsche nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mieter haben wiederspruch eingelegt doch nie eine Antwort bekommen.
Verkauf des mietshauses an neuen Vermieter.
Die neue Hausverwaltung hat diese alte Nebenkostenabrechnung in die aktuelle mitübernommen.
Daher such ich einen § wo sie das nicht dürfen. oder?