Hallo zusammen, von einem Familienangehörigen habe ich nach seinem Tod eine alte Pistole geerbt. Diese scheint auf jeden Fall sehr alt zu sein, denn man betreibt sie noch mit Schießpulver. Sie sieht ein bisschen so aus http://thumbs.dreamstime.com/z/flintlock-pistole-und-schie%25C3%259Fpulver-flasche-7413774.jpg
Wenn ich auch nur irgendwas davon verstehe, denke ich die Pistole ist noch einsatzfähig. Ich habe keinen Waffenschein und frage mich jetzt, was ich damit mache. Darf ich so etwas überhaupt besitzen?
Wenn sie einen Waffenschein erfordert, musst du den Besitz der Waffe nach § 37 WaffG (Waffengesetz) unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) anzeigen. Sonst leistest du dir eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldstrafe fällig wird. Hast du die Erlaubnis für die Waffe, darfst du sie behalten. Innerhalb eines Monats musst du dann die Waffenbesitzkarte beantragen bzw. in eine vorhandene eintragen lassen.
Das ist eine Steinschloßpistole und wenn das keine Replik ist, dann ist die was wert.
Sie gehört zu dem minderwirksamen Waffen.
Wie schon von exporki geschrieben, Besitz anmelden, warten welche Forderungen die Behörde stellt, diese evtl. erfüllen oder das Teil verkaufen. ramses90
Waffenschein braucht man auch nicht, man braucht(wenn überhaupt) eine Waffenbesitzkarte.
Besitzen ist nämlich etwas anderes als Tragen !
Am besten Du fragst auf einem Polizeirevier, nimmst die Waffe aber ausdrücklich nicht mit ! Mache Foto oder bitte einen Beamten um Hausbesuch. Das machen die auch, keine Sorge.
Man wird Dir auch die Wege aufzeigen wie man ggf. vorgehen muss, um die Waffe legal zu besitzen und ggf. auch zu veräußern (geht nicht an jeden x- beliebigen !)
MfG
duck313