Alte Rentenformel

Hallo Allerseits,

ich hatte neulich eine Diskussion mit zwei Arbeitskollegen, die der festen Meinung waren, dass in die Rentenhöhe die Gehaltshöhe der letzten fünf Jahre eingeht. D.h., es käme möglichst darauf an, in den letzten Jahren vor der Rente gut zu verdienen. Ich konnte das nicht glauben und habe recherchiert. In sechsten Sozialgesetzbuch im §64 steht die Rentenformel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenformel

Es ist für die Rente egal wann man seine Entgeldpunkte sammelt.
Nun stellt sich für mich aber die Frage, wieso gleich zwei Kollegen die obige Ansicht haben. Gab es mal eine andere Rentenformel?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos!

Auch nach der bis 31.12.1991 geltenden Rentenformel gab es eine entsprechende Regelung nicht. Ob es nach dem bis 28.02.1957 geltenden Recht evtl. anders war, kann ich leider nicht beurteilen.

Ich habe eine entsprechende Äußerung in meinem Bekanntenkreis auch mal gehört, ich glaube, dass es sich eher um einen weit verbreiteten Irrglauben handelt. Ich habe den Bekannten gefragt, wie er darauf käme und er meinte, das habe er mal so gehört. Was sagen denn Deine Bekannten dazu, wie sie darauf kommen?

Vielleicht verwechseln viele das auch mit der früheren Berechnung einer Beamtenpension, die sich nach den letzten beiden Jahren richtete und haben dann einfach fünf Jahre daraus gemacht. Oder man verwechselt das der mit der Mindestwartezeit von fünf Jahren und leitet daraus solche Meinungen ab. Aber das sind nur Vermutungen.

Auf jeden Fall ist die Meinung, dass insbesondere die letzten fünf Jahre für die Rentenhöhe entscheidend sind, schlichtweg falsch.

Gruß,
Robert

Zusatzfrage
Hallo Robert,

Vielleicht verwechseln viele das auch mit der früheren
Berechnung einer Beamtenpension, die sich nach den letzten
beiden Jahren richtete und haben dann einfach fünf Jahre
daraus gemacht.

Wie berechnet sich denn heute die Beamtenpension? (Prinzipiell meine ich jetzt, ich erwarte natürlich keine Antwort in allen Details.)

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

Hallo Walkuerax!

Ich bin leider kein Experte im Beamtenrecht, weiß aber dass sich gegenüber der Regelung, wonach sich die Beamtenpension lediglich aus den letzten beiden „Arbeitsjahren“ :wink: berechnet, Änderungen ergeben haben. Allerdings gibt es auch Übergangsbestimmungen, wonach die alten Berechnungsvorschriften für einen gewissen Personenkreis weitergelten; ich meine, das ist davon abhängig, ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits Beamter war.

Bevor ich hier aber irgendwelche Unwahrheiten verbreite, lasse ich das lieber. :wink:

Wenn Du es möchtest, mache ich mich aber gerne schlau; schick mir einfach ne Mail.

Sorry für etwaige Missverständnisse, die evtl. durch meine Antwort auf die Ursprungsfrage entstanden sind.

Gruß,
Robert

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Herzlichen Dank (o.w.T.)

Danke!

Hallo Robert,

Danke für Dein Angebot. Aber ich möchte Dich nicht über Gebühr beanspruchen. Ich kann ja bei Gelegenheit erstmal selbst googlen. Ich dachte nur, Du wüsstest es vielleicht zufällig.

Mit vielen Grüssen und guten Rutsch,

Walkuerax