wenn der Vermieter vom Elektriker, der im selbigen Hause im Keller einen Auftrag durchführen mußte, die Information bekommt, dass im Keller uralte Leitungen entdeckt worden sind, die z. Tl. auch in die einzelnen Wohnungen führen. Muss er da was machen lassen ? Der Elektriker hat die Verwaltung informiert und diese die ganzen Eigentümer.
Müssen die Eigentümer die alten Leitungen, wenn diese in den Wohnungen vorhanden sind, auch wechseln ? Gibt es da irgendwelche Vorgaben ?
Müssen die Eigentümer die alten Leitungen, wenn diese in den
Wohnungen vorhanden sind, auch wechseln ? Gibt es da
irgendwelche Vorgaben ?
Grundsätzlich gilt zunächst mal Bestandsschutz. D.h. solange keine akuten Gefahren von den „alten Leitungen“ ausgehen, muss da nichts gemacht werden. „Alt“ ist auch keine brauchbare Beschreibung für den Zustand der Leitungen, denn auch eine alte Leitung kann ihren Zweck problemlos erfüllen und daher gibt es auch keine festen Fristen im Sinne von „alle n Jahre müssen die Elektroleitungen erneuert werden“.
Problematisch kann es nur dann werden, wenn Reparaturen oder Änderungen an der Anlage fällig werden, und dann ggf. der Bestandsschutz dadurch kritisch wird, weil Dinge nicht mehr zusammenpassen und die „alten Leitungen“ nicht mehr vorschriftsgemäß an neuen Anlagenteilen zu betreiben sind. Das ist hier allerdings jetzt alles reine Spekulation, weil eben keine Informationen darüber vorliegen, was jetzt außer dem reinen Alter tatsächlich das Problem ist.
der Wiz hat Recht, aber mit Elektro ist nicht zu spaßen, und deshalb sollte man den Elektriker seines Vertrauens mal zu Rate ziehen, und einen E-Check machen lassen…
z.B.: ist in vielen ostdeutschen Plattenbauten aus der Nachkriegszeit Aludraht als Stromleitung verlegt worden, das kriecht, und es können dadurch Kurzschlüsse und auch Brandherde produziert werden, und wenn es dann so einen Infobrief gibt, dann ist die Feuerversicherung schon aus der Haftung…
Ich will hier niemandem Angst machen, aber ignorieren solltet Ihr das nicht.