Hallo Rechtsgelahrte und Kollegen!
Angenommen, da hat jemand mehrere Titel über zusammen einige Tausende Euros bei mehreren Schuldnern, die alle schon 5 Jahre oder länger nicht mehr bearbeitet wurden, weil die Schuldner alle EV’s abgegeben hatten oder mehrjährige Gefängnisstrafen absitzen mussten.
Wie könnte der Gläubiger möglichst kostengünstig diese Titel wieder mal den Schuldnern vorlegen lassen?
Einfach den GV der damals zuständig war wieder beauftragen?
Oder erst eine Adressprüfung machen, um ggf. umgezogene Schuldner erst wieder mit einer ladbaren Adresse dem GV zu präsentieren?
Oder könnte der Gläubiger diese titulierten Forderungen irgendeiner Inkassofirma verkaufen, und die kümmern sich selbst um alles Weitere?
Fragt
BT
Wie könnte der Gläubiger möglichst kostengünstig diese Titel
wieder mal den Schuldnern vorlegen lassen?
Kostenunterschiede gibts da nicht. Will er Pfändung in bewegl. Vermögen betreiben muss er den GV beauftragen, der rechnet nach seinen Gebühren ab. Preisunterschiede zwischen GV’s gibt es nicht, da kein Wettbewerb besteht.
Einfach den GV der damals zuständig war wieder beauftragen?
Der GV in dessen Amtsbezirk vollstreckt werden soll. Das kann ja jetzt auch wo anders sein.
Oder erst eine Adressprüfung machen, um ggf. umgezogene
Schuldner erst wieder mit einer ladbaren Adresse dem GV zu
präsentieren?
Wäre bei dieser Zeitspanne sinnvoll.
Oder könnte der Gläubiger diese titulierten Forderungen
irgendeiner Inkassofirma verkaufen, und die kümmern sich
selbst um alles Weitere?
Selbstverständlich, wenn die an Kleinkram interessiert wären. Übrigens die beträgt der Verkaufswert, alter Titel, bei den die Schuldner amtsbekannt pfandlos sind, bzw. die EV abgaben zwischen 0 - 5% der Forderung.
Viel Vergnügen. 
Hallo,
wie wäre es mit „Einfach wegschmeissen“ ??..
Was willst du denn bei einem „Knacki“ holen??..