Alte Versicherungsbedingungen beibehalten

Hallo,
…ich fahre ein Kfz. Bj. 1994
…es gelten noch die damals günstigeren Versicherungsbedingungen (z.B. zusätzliche Eintragung berechtigter Fahrer - hier Fahranfänger -führt nur zu geringfügiger Prämienerhöhung)
…wenn ich nun das Fahrzeug verkaufe und einen Neuwagen erwerbe - bleiben die günstigen Versicherungsbedingungen erhalten oder führt der Fahrzeugwechsel zu einer Neueinstufung z.B. bezogen auf Prämienzuschlag bei Eintragung weiterer berechtigter Fahrer?

Danke im voraus für sachkundige Info … Sintras

Hallo Sintras,

ganz eindeutige Antwort: mit dem Fahrzeugwechsel verlieren Sie auch die alten Bedingungen der Versicherung.
Es ist zwar nicht fair was die Versicherer in diesem Fall machen, aber gemäß den Bedingungen durchaus korrekt. Leider.

Einen schönen Start in die neue Woche und herzliche Grüße,

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 – 5463
    E-Mail: [email protected]
    Internet: www.info-check24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken und Pflegeversicherung,
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Hallo,

bei einem Fahrzeugwechsel werden immer die aktuell geltenden Bedingungen zugrunde gelegt.

Gruß,
Micha

…wenn ich nun das Fahrzeug verkaufe und einen Neuwagen
erwerbe - bleiben die günstigen Versicherungsbedingungen
erhalten oder führt der Fahrzeugwechsel zu einer Neueinstufung
z.B. bezogen auf Prämienzuschlag bei Eintragung weiterer
berechtigter Fahrer?

Danke im voraus für sachkundige Info … Sintras

Hallo,
…ich fahre ein Kfz. Bj. 1994
…es gelten noch die damals günstigeren
Versicherungsbedingungen (z.B. zusätzliche Eintragung
berechtigter Fahrer - hier Fahranfänger -führt nur zu
geringfügiger Prämienerhöhung)
…wenn ich nun das Fahrzeug verkaufe und einen Neuwagen
erwerbe - bleiben die günstigen Versicherungsbedingungen
erhalten oder führt der Fahrzeugwechsel zu einer

Neueinstufung

z.B. bezogen auf Prämienzuschlag bei Eintragung weiterer
berechtigter Fahrer?

Danke im voraus für sachkundige Info … Sintras

Hallo,

bei Fahrzeugwechsel kannst Du Deine Schadensfreiheitsklasse
behalten. Beachte jedoch, dass Du -so wie ich es verstanden
habe- nicht günstiger fährst weil Dein Vertrag „alt“ ist,
sondern weil Du ihn nicht ordnungsgemäß upgedatet hast! Wenn
jetzt andere Fahrer Dein Fahrzeug mitbenutzen und Du es
Deiner Versicherung nicht mitgeteilt hast, dann riskierst Du
deinen Versicherungsschutz! Dabei gehe ich davon aus, dass
Du der aktuelle Halter und Versicherungsnehmer bist und noch
Andere Dein neues Auto werden fahren dürfen.

Man sollte jedes Jahr überprüfen, ob die Konditionen gleich
geblieben sind und gegebenenfalls die Police neu aufsetzen
oder die Versicherung wechseln und zwar unabhängig von einem
Neukauf!
Was fest und unverändert bleibt ist NUR die
Schadensfreiheitsklasse (Unfallfreie Jahre, früher die
sogenannten Prozente), die jedes Jahr um einen Punkt steigt
und neben anderen Kriterien ausschlaggebend für die
Beitragshöhe ist und bei jeder Versicherung einen anderen
Beitragssatz ergibt.
Ein Vergleich lohnt sich immer, besonders wenn man die
ordentlichen Kündigungsfristen (November eines Jahres für
das darauffolgende) versäumt hat. Bei Fahrzeugwechsel, wie
in Deinem Fall, besteht ein außerordentliches
Kündigungsrecht und Du kannst Dich mit Deiner aktuellen SF
woanders versichern oder bei Deiner jetzigen Versicherung
bleiben und bekommst aber eine „frische“ Versicherungspolice
für das neue Auto mit aktuell berechneten Werten, die unter
Umständen teurer ausfällt (Beispiel: meine aktuelle SF 7
ergibt bei der HUK24, bei der INEAS und bei der EUROPA ca.
300€/Jahr und bei der teuersten Versicherung satte
1200€/Jahr bei exakt den gleichen Konditionen!)

Die wichtigsten Kriterien sind: SF, jährliche
Gesamtfahrleistung und alter der Fahrer (über 23 bzw. 25 ist
besonders vorteilhaft). Weitere Rabatte gibt es unter
Anderem für alter des Fahrzeuges und Abstellplatz sowie für
Neuwagen weitere besondere Rabatte.

Rechne am besten aus was Dich Dein neuer Versicherungsschutz
kosten würde, denn ich bin mir sicher, dass Du im Moment zu
viel bezahlst, gerade weil Du schon sooo lange bei Deiner
„alten“ Versicherung bist, dabei kannst Du selbst genau
sehen, was sich wie auf die Beitragshöhe auswirkt:

http://kfzversicherung.financescout24.de/fwd/fs24/kf…
p

Ich hoffe ich habe Dich nicht allzu sehr verwirrt, denn mir
fehlen wichtige Infos, um Deine Frage kurz und Knapp zu
beantworten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Berechnen der Prämie und
helfe jederzeit gerne bei offen oder weitern Fragen.

Gruß

vita

JA - eine neue Zulassung eines PKW bewirkt auch die Umstellund in den neuen Tarif.

Wenn Sie ein Angebot wünschen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

___________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Postanschrift:
SIGNAL IDUNA Hauptagentur
Postfach 61 01 09
28261 Bremen

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Beim Fahrzeugwechsel treten bei Ihnen dann auch die neuen Bedingungen in Ihrem Vertrag ein.
MfG
Stephan Brückner

Hallo Sintras,

nein. Neues Fzg. = neue / akt. Vers.-Bedingungen.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de