Alte wasserleitungen schaden der gesundheit

hallo

ein paar mietet sich ein altes haus ( BJ 60 ). sie wohnen alleine dort.

mit der zeit merkt das paar das alles was mit wasser zu tun hat komisch schmeckt ( kaffee, tee ) und sich an der toilette ekelige rückstände bilder ( schimmeloptik ).

das paar nimmt eine wasserprobe und gibt sie dem wasserwerk zur überprüfung.

siehe da, total verkeimtes wasser. laut auskunft wasserwerk wird dies an den uralt leitungen im haus liegen. da seit dem bau des hauses nix gemacht wurde ( laut auskunft vermieter ) kann man davon ausgehen das es wohl von daher kommt.

jedenfalls meldete das paar diesen gesundheitsschädlichen mangel dem vermieter mit aufforderung der beseitigung desgleichen ( neue leitungen, filtersystem etc. ).

der vermieter ignoriert aber sämtliche schreiben.

was kann das paar tun ? miete extrem mindern ? auf was darf es bestehen ? eine komplett sanierung ? oder hat der vermieter am ende die besseren karten und darf sonderkündigen ?

immerhin ist das haus in der miete nicht gerade günstig ( knapp über ortsdurchschnitt ).

mfg

Hallo!

Selbstverständlich kann man mindern,nur das hilft doch eigentlich nichts bei dem Problem,oder ?
Gesundheitsamt sollte man aber auch informieren. Auch die würden(müssen) sich einschalten,wenn man das Ergebnis der Wasserprobe vorlegt.

Vermieter schriftlich informieren,Testergebnis beifügen,mit der Handlungsempfehlung(wird wohl dabei gewesen sein). Kurze Frist setzen,ankündigen,wenn Frist verstreicht ohne Maßnahmen zu einem hygienisch einwandfreien Trinkwasser,dann Ersatzvornahme und Verrechnung mit Miete.

Sanitärfirma beauftragen zur Bestandsaufnahme und Maßnahmen zur Rohrspülung und Entkeimung. Prüfen der Rohrmaterialien(Blei?),prüfen des Wasserspeichers (reinigen)
Prüfen Speichertemperatur und Möglichkeit der regelmäßigen Thermischen Entkeimung durch stärkeres Aufheizen.

Würden solche „einfachen“ nicht in die vorh. Anlage eingreifende Maßnahmen nach Auskunft des Fachmannes nicht ausreichen,dann bleibt nur fristlose Kündigung und Schadenersatz.

MfG
duck313

Bin ganz deiner Meinung, würde das aber ohne Anwalt nicht durchziehen wollen. Wenn auf das erste Schreiben keine Reaktion kommt, ab zum Anwalt.

vnA

Huhu,

dabei nicht zu vergessen, das örtliche Wasserwerk zu informieren, die haben auch interesse daran, dass das Trinkwasser nicht verkeimt wird. Stichwort Rückflussverminderer und die schöne Trinkwasserverordnung.