Hallo liebe „wer-weiss-was“ Gemeinde,
vor kurzem hat meine Mutter alte Unterlagen von mir aus dem Keller gekramt. Darunter auch Sparbücher von mir.
Sie meinte, ich solle doch einmal nachschauen, was das ist. 
Hab ich gemacht…!
2 x Sparkassenbuch (Wertpapier-Ansparkonto)
1 x normales Sparkassenbuch (zu vernachlässigen)
Nachdem ich 2 Lehren absolvierte, habe ich für jede Lehrzeit meine VWL bei der Sparkasse angelegt. Diese wurde dann bei vorhandenem Sparbetrag in Sparkassen-Gewinnobligationen angelegt.
Die Laufzeit dafür betrug 6 Jahre mit einer Mindestverzinsung von 2,5% und auf dem anderen Wertpapier-Ansparkonto mit 2%.
Dazu gab es zusätzlich noch einen Gewinnzuschlagsbetrag über 3,75 %.
2 Jahre lang habe ich eine Jahreskonto-Aufstellung von der Sparkasse erhalten in der ersichtlich war, welche Rendite sich ergibt.
Danach scheinbar nicht`s mehr.
Anhand der „Aufträge“ über eine „Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Wertpapieren nach den Vorschriften des Spar-Prämiengesetzes“, habe ich gesehen, das folgende Option angekreuzt wurde:
„Schon jetzt wird ein Folge-Sparvertrag abgeschlossen, der nach Ablauf des Einzahlungszeitraumes wirksam werden soll.“
Ich habe diese Sparbücher in Kopie nun meiner Sparkasse übergeben mit der Bitte um Überprüfung bzw. Klärung.
Nun meine Frage(n):
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Nachdem es nach Ablauf einen Folge-Sparvertrag geben soll, muss dieses Guthaben nun Anhand des historischen Zinsverlaufes abgerechnet werden oder müsste es sich bei einem Folge-Sparvertrag um eine höhere Verzinsung handeln?
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Darf die Sparkasse mich mit einer Verzinsung von 0,5% oder 1% abspeisen?
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Wie lange sollte das Überprüfen bei der Sparkasse dauern?
Immerhin wurden damals auf jedem Konto mindestens 2.000,- DM eingespart und das ist nach Eröffnung des Konto`s nun ja schon 21 Jahre her!
Es wäre sehr schön, wenn irgend jemand eine Antwort auf meine Frage hätte!?!
Lieber Gruß
Velvety
P.S. Sorry für den langen Text, aber ich wollte es so detailgetreu wie möglich schreiben. 