Alte Zeitungen abgegeben - auf Erlös 19%?

Hallo,

ein kleines Dorflädchen nimmt u.a. auch Altpapier entgegen.

Viele Leute geben kurz vor ihrer Einkaufsrunde das Alt-Papier ab und erhalten dafür eine Art Quittung, die nach dem Rundgang, zusammen mit dem Einkauf an der Kasse, verrechnet wird.
Die Preise der Artikel sind inclusive Mehrwertsteuer und werden genauso auf dem Kassenzettel vermerkt.

Das Geld, welches man für das Altpapier erhält, steht ebenfalls auf dem Kassenzettel, zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. D.h. auf das Geld für das Altpapier werden 19% MWST aufgeschlagen/abgezogen.

Eine Steuer für gekaufte Neu-Zeitschriften wäre es ja richtig. Aber auf Geld, das ausgezahlt wird?

Ist das Rechtens?

Hallo, der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die Sie als Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen. Umsatzsteuerpflichtig sind zum Beispiel der Verkauf von Waren. Das Altpapier wird zur Ware wenn es weiterverkauft wird, daher rumsatzsteuerpflicht, es sei man betreibt ein Kleinunternehmen (höchstens 17.200 € Jahresumsatz). Vobei der ausgewiesen Steuerbetrag des Verkaufenden zum Nachweis der gezahlten Vorsteuer (damit der 'Absetzung von der Umsatzsteuer) dient. LG

Hallo,

ein kleines Dorflädchen nimmt u.a. auch Altpapier entgegen.

Das wäre also ein Ankauf von privat

Das Geld, welches man für das Altpapier erhält, steht
ebenfalls auf dem Kassenzettel, zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
D.h. auf das Geld für das Altpapier werden 19% MWST
aufgeschlagen/abgezogen.

Bekommt der Kunde nun sein Altpapiergeld inkl. 19% oder werden die abgezogen?

Eine Steuer für gekaufte Neu-Zeitschriften wäre es ja richtig.

Aber nur 7 % auf Zeitungen und Zeitschriften

Eigentlich kann ein privater Verkäufer keine Mwst ausweisen, das Geschäft als Ankäufer könnte damit auch keine Vorsteuer geltend machen. Vielleicht täusche ich mich in dem beschreibenen Fall aber auch.

Allerdings wird bei Flaschenpfand auch 19 % Mwst ausgewiesen, das könnte aber eine Ausnahmeregelung sein.

Gruß vonsales

Servus,

der Ausweis von 19% USt auf der Gutschrift, die der Lädchenbetreiber dem Anlieferer von Altpapier ausstellt, wäre nur richtig, wenn der Anlieferer selber ein USt-pflichtiger Unternehmer wäre.

Wenn es sich um Nichtunternehmer handelt, die auch auf einer Rechnung keine USt ausweisen dürften, gehört auch auf die Gutschrift, die der Empfänger anstelle einer Rechnung des Anlieferers ausstellt, keine USt drauf.

Das Risiko liegt hier aber auf der Seite des Lädchenbetreibers, wenn er für die Vergütung, die er für entgegengenommenes Altpapier bezahlt, die auf seinen Quittungen ausgewiesene USt als Vorsteuer abzieht.

Die Anlieferer von Altpapier müssten die ausgewiesenen 19% USt nur dann als unberechtigt ausgewiesene USt abführen, wenn sie selbst die Rechnungen an den Lädchenbetreiber mit Ausweis von 19% USt ausstellen würden. Insofern kanns ihnen egal sein, welche Poesien der Lädchenbetreiber auf seine Quittungen schreibt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder