Alten Bausparvertrag für VWL übernommen

Meine Mutter hatte einen Bausparvertrag vor 8 Jahren für ihre Enkelkinder angelegt. Vor 3 Jahren haben sie eine Ausbildung angefangen und ihre Vermögenswirksamenleistungen auch darin eingezahlt. Jetzt ist der Bausparvertrag zuteilungsreif (sie brauchen das Geld aber noch nicht), die Ansparzeit für die Vermögenswirksamenleistungen sind aber noch nicht um (6 Jahre sparen 1 Jahr Ruhe). Was kann man da machen? Die Bausparkasse möchte den Vertrag kündigen. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank für die Antworten

Guten Tag Malossi,
entweder Sie haben da etwas falsch verstanden oder der Mitarbeiter der Bausparkasse hat Ihnen Unfug erzählt. Es gibt keine Ansparzeit für
Vermögenswirksame Leistungen von 6 Jahren Sparzeit und einem
Ruhejahr.
Was es gibt, das ist die sog. Festlegungsfrist von 7 Jahren für die
Wohnungsbauprämie. Die wiederum hat mit den Vermögenswirksamen
Leistungen nichts zu tun. Auf die Vermögenswirksamen Leistungen wird die sogenannte Arbeitnehmersparzulage gezahlt. Jedoch unäbhängig von
irgendwelchen Fristen. Sie wird jährlich dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Die Einlassung, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigen will,
ist nahezu unglaublich. Die Bausparkasse kann den Vertrag nicht
kündigen, wenn Ihre Mutter das nicht will und Ihrer Sparverpflichtung
nachgekommen ist. Dies ist offensichtlich der Fall, denn sonst wäre der Vertrag nicht in der Zuteilung.
Was die Bausparkasse nach 8 Jahren gerne will, ist, dass Ihre Mutter einen neuen Vertrag abschließt. Die Bausparkasse braucht auch keine
neuen Einzahlungen auf den Vertrag entgegenzunehmen, muss dies aber schriftlich erklären. Und dennoch kann der Vertrag so lange weiter
bestehen, wie Ihre Mutter das will. Falls das ein Vertrag mit
einem relativ hochverzinsten Spartarif ist (4 % Guthabenzinsen und mehr), so hat die Bausparkasse keine Freude an dem Vertrag. Sie muss
ihn höher verzinsen als das, was heutzutage in der Hinsicht auf dem Markt ist.
Wenn die Enkel weiter ihre Vermögenswirksamen Leistungen unterbringen
wollen, so ist bei Einzahlverweigerung durch die Bausparkasse
allerdings ein neuer Vertrag fällig. Denn können Ihre Mutter oder Ihre Kinder abschliessen, wo sie wollen. Es gibt keine Fortführungspflicht
für Bausparverträge im gleichen Unternehmen.
Gruß
Günther

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Hmpf.
Na so was. Der vorletzte Satz muss natürlich mit „Den“ beginnen.
Und nicht mit „Denn“. 'Tschuldigung.

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Hallo,

entweder Sie haben da etwas falsch verstanden oder der
Mitarbeiter der Bausparkasse hat Ihnen Unfug erzählt. Es gibt
keine Ansparzeit für
Vermögenswirksame Leistungen von 6 Jahren Sparzeit und einem
Ruhejahr.

klar gibts die, so z.B. bei Sparverträgen (§ 8 5. VermBG).

Gruß
Christian

Hallo,

Meine Mutter hatte einen Bausparvertrag vor 8 Jahren für ihre
Enkelkinder angelegt. Vor 3 Jahren haben sie eine Ausbildung
angefangen und ihre Vermögenswirksamenleistungen auch darin
eingezahlt. Jetzt ist der Bausparvertrag zuteilungsreif (sie
brauchen das Geld aber noch nicht), die Ansparzeit für die
Vermögenswirksamenleistungen sind aber noch nicht um (6 Jahre
sparen 1 Jahr Ruhe). Was kann man da machen?

ich hab den Text von Günter nicht ganz gelesen (weil mir die Formatierung zu anstrengend ist), daher kann es sein, daß ich etwas wiederhole. Die einfachste Lösung ist die Erhöhung der Sparsumme. Dadurch rutscht der Vertrag aus der Zuteilungsreife heraus und es kann weiter eingezahlt werden.

Gruß
Christian

Vermögenswirksamenleistungen sind aber noch nicht um (6 Jahre
sparen 1 Jahr Ruhe). Was kann man da machen?

Ganz normal weiter einzahlen. Die Erhöhung der Bausparsumme, wie vorgeschlagen wurde, ist oft gar nicht nötig und wahrscheinlich bei einem alten Vertrag nicht mehr möglich weil der Tarif geschlossen wurde (Guthabenzinsen).

Die Bausparkasse möchte den Vertrag kündigen.

Auf keinen Fall kündigen, wenn überhaupt regulär zuteilen lassen und auf das Darlehen verzichten. Die Kündigung ist meist mit finanziellen Einbußen verbunden und die Bausparkasse möchte natürlich eine neue Abschlußgebühr kassieren.

Wenn gar nichts anderes geht und die Guthabenzinsen hoch sind, Vertrag ruhen lassen und ggf. neuen besparen.

Guten Tag Christian,
erlaube mir den späten Hinweis, dass die WOP auch zum Beispiel
nach Zuteilung dem BSV gutgeschrieben wird, obwohl noch lange keine
6 geschweige denn 7 Jahre vorüber sind. Richtig ist, dass derjenige,
der vor Ablauf von 7 Jahren das Ding wegkündigt, im nachhinein auch
seine WOP wieder verliert. Nur - zunächst erhält er sie. Bei den
Turbo-Direktauffüller-Tarifen auch bereits nach kürzester Frist
und sogar mit Zinseszins bis zum Ablauf.
Gruß
Günther

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