Alten Firmen-LKW mit ausgewiesener MwSt verkaufen?

hi experten,

mal angenommen, ein einzelunternehmer hat vor ca. 10 jahren einen lieferwagen für 15.000 dm + mwst. gekauft, ihn über 5 jahre abgeschrieben, und seither zum erinnerungswert von 1 dm / 1 euro in den büchern stehen.

jetzt hat er sich einen neuen lieferwagen gekauft und will den alten für ca. 2.000 euro verkaufen. daß dies einen außerordentlichen ertrag (richtige bezeichnung?) darstellen würde, ist klar. aber muß er nun beim verkauf die ust. ausweisen, da es ein firmenwagen ist, oder muß er dies nicht, weil der wagen schon abgeschrieben ist?

welchen vor- oder nachteil hätte der verkauf mit / ohne ausgewiesener ust.? die kaufinteressenten sind vorwiegend ausländer, die nach der mwst. fragen - vermutlich wollen die ihn nach polen oder litauen bringen (ja - ich weiß, daß man in so einem falle autos NUR ABGEMELDET verkauft).

lg, pit

hi experten,

mal angenommen, ein einzelunternehmer hat vor ca. 10 jahren
einen lieferwagen für 15.000 dm + mwst. gekauft, ihn über 5
jahre abgeschrieben, und seither zum erinnerungswert von 1 dm
/ 1 euro in den büchern stehen.

jetzt hat er sich einen neuen lieferwagen gekauft und will den
alten für ca. 2.000 euro verkaufen. daß dies einen
außerordentlichen ertrag (richtige bezeichnung?) darstellen
würde, ist klar.

  • Erlöse Anlagenverkäufe…

aber muß er nun beim verkauf die ust.

ausweisen, da es ein firmenwagen ist, oder muß er dies nicht,
weil der wagen schon abgeschrieben ist?

  • hat mit der abschreibung nichts zu tun - wenn anschaffung mit USt - dann verkauf auch (grob gesagt)

welchen vor- oder nachteil hätte der verkauf mit / ohne
ausgewiesener ust.?

  • es gibt kein wahlrecht !

die kaufinteressenten sind vorwiegend

ausländer, die nach der mwst. fragen - vermutlich wollen die
ihn nach polen oder litauen bringen (ja - ich weiß, daß man in
so einem falle autos NUR ABGEMELDET verkauft).

lg, pit

gruß inder

vielen dank - owt
.

Hi!

M.W. muss die MWSt ausgewiesen werden, da dies beim Kauf ja ebenfalls geschah.
Ferner empfehle ich, den Laster nur an einen Exporteur zu verkaufen, da Du als Gewerbetreibender sonst evtl. 1 Jahr lang gewährleisten musst.

Grüße,

Mathias

Da frage ich mal kurz zwischen:
Wenn ich also einen gebrauchten PKW privat gekauft habe, dann muss ich als Unternehmer beim Verkauf auch keine MwSt ausweisen?!

greets,… Bastian

hallo,

in der regel nicht, es sei denn du hast reparaturkosten gehabt, von denen du die vorsteuer gezogen hast, die über einen gewissen prozentsatz (weiss jetzt nicht genau wieviel) der anschaffungskosten hinausgehen…den pkw hat du nicht privat gekauft sondern im rahmen deines unternehmens von privat oder von einem händler ohne umsatzsteuer-ausweis…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ahhhhh ja, danke!!!

Bastian