Habe alten grauen Führerschein darf ich mit dem auch 125ccm fahen.
Jürgen
Habe alten grauen Führerschein darf ich mit dem auch 125ccm fahen.
Jürgen
Hallo,
Habe alten grauen Führerschein darf ich mit dem auch 125ccm
fahen.
Nein.
Das dürfen nur die, die den 3er Führerschein vor dem 1.4.1980 gemacht haben
Gruß,
Woody
es ist ein bisschen komplizierter:
aus § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (Fahrerlaubnis-Verordnung)
(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen.
(7) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein ausgefertigt. Der neue Umfang der Fahrerlaubnis ergibt sich aus Anlage 3. Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden, sofern sie der Fahrerlaubnispflicht unterliegen. Die Bestimmungen in § 76 zu den §§ 4 bis 6 bleiben unberührt.
Das heißt:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) dürfen fahren, wer eine alte Führerscheinklasse gemacht hat und diese hat umschreiben lassen auf neuen Führerschein A1:
z.B. von: (nicht abschließend)
3 (a+b) vor dem 1.12.54
3 im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
3 vor dem 1.4.80
Siehe hierzu auch:
http://bundesrecht.juris.de/fev_2010/anlage_3_105.html
in Verbindung mit:
http://bundesrecht.juris.de/fev_2010/__6.html
Ohne Umschreibung darf man die fahren, wenn man die früher auch fahren durfte (das dürfte im Wesentlichen mit den Umschreibungsregeln identisch sein, bin mir aber nicht sicher).
Im Zweifel bei der Zulassungsstelle nachfragen …
Viele Grüße Dirk