Mitten im Ort besitze ich eine alte Scheune in welcher ich ein Ladengeschäft m. Dekoartikeln eröffnen möchte.
Kann mir jemand sagen was f. Auflagen da auf mich zukommen. Habe keine Angestellten und der Laden wird nur an wenigen Tagen für ca. 3 Std. geöffnet sein.
Eine Heizung ist nicht vorhanden und wird auch nicht installiert.
Bis jetzt sind nur 2-3 Lichtquellen vorhanden - ich will aber den Strom mit neuen Kabeln verlegen um auch noch einige Steckdosen zu haben.
Eine Nutzungsänderung muß ich beantragen - Baugesuch einreichen - obwohl ich keine baulichen Veränderungen vornehmen werde.
Weiß jemand welche Auflagen noch auf mich zukommen werden?
Brauche ich ein WC, Waschbecken, Feuerlöscher, Brandmelder …
Baurecht ist Landesrecht. Da keine Angaben vorhanden, kann auch keine Antwort gegeben werden. Da auch die FAQ:1129 nicht eingehalten, wird so und so gelöscht.
An sonsten noch der Tipp: Ab zum Bauamt, die wissen welche Auflagen sie machen.
vnA
Hallo,
üblicherweise sind Stellplätze und Einrichtungen für den Brandschutz (z.B. andere Fenster oder Türen) nötig. Wie der Vorposter schon schrieb, wird das Bauordnungsamt Dir das schon mitteilen. Ggf. gibt es in Deiner Gemeinde auch eine Stelle für Existenzgründung oder Wirtschaftsförderung, die Dich beraten kann.
Gruß vom
Schnabel