Liebe/-r Experte/-in,
Bin zusätzlicher Betreuungskraft (in Teilzeit)nach §87b eingestellt.
SIEBEN Hausbewohner bekommen zusätzlich Geld von der Pflegekasse für Extrabetreuung.
Eine von ihnen ist letzte Woche gestorben.
Meine Frage: wie lange noch überweist die Pflegekasse das Extrageld an den Heim ? Bekomme ich automatisch ab nächsten Monat weniger Lohn ? Eine Bekannte meint die Pflegekasse überweist das Geld weiterhin bis zum Quartalende - oder ist es drei Monaten ? - obwohl die Hausbewohnerin tot ist.
Vielen Dank.
Stephen Birch.
Sehr geehrter Herr Birch,
gemäß Ihrer Beschreibung des Vorgangs ist folgendes zu sagen:
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Sie sind als Teilzeitkraft sozialversicherungspflichtig mit einer vorher festgelegten Stundenzahl angestellt und haben somit, unabhängig von der Bewohnerzahl, Anspruch auf Ihr Gehalt, sofern nicht etwas anderes in ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
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Die Abrechnung der Extraentgelte nach § 87b erfolgt bei den meisten Rahmenverträgen in aller Regel tagesgenau oder bis zum Monatsende, was aber im Versorgungsvertrag ihrer Einrichtung genau definiert sein müßte.
Da ich weder Ihren Arbeitsvertrag, noch den Versorgungsvertrag ihrer Einrichtung kenne, kann ich leider nicht mehr dazu sagen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
René Marcel Sernow
Sorry,Stephen Birch,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.da ich für die Erstellung von Gutachten zuständig war und ich keine Vermutungen abgeben will kann ich dir nur raten dich an eine Krankenkasse mit Pflegekasse zu wenden.
Schönen Tag noch
friedrich Wunderlich
11.11.09