Liebe/-r Experte/-in,
Meine Mutter, fast 97 Jahre, lebt seit 1.3.09 im
Pflegeheim,
geh-unfähig und altersdement, mit klaren Augenblicken.
Ich
habe die Vorsorgevollmacht.
Ist es rechtens, ihr Risperidon zu verabreichen, nur
weil sie
manchmal nachts unruhig ist und Gefahr besteht, dass
sie das
niedrige Bettgitter übersteigt und fällt?
Sie ist weder psychotisch noch aggressiv, eine
bescheidene
angenehme Mitbewohnerin.
Wegen nächtlicher Unruhe bekam meine Mutter seit dem
29.12.(?)
, zunächst ohne dass ich informiert wurde,
Melperinsaft. Die
Wirkung war unterschiedlich, mal war sie eine Nacht
ruhiger,
mal wurde sie noch unruhiger, auch wehrte sie sich
wohl gegen
die erzwungene Einnahme dieses für sie schlecht
schmeckenden
Medikaments und bekam Angst vor weiteren Einnahmen mit
Zwang,
was zu größerer Unruhe führte.
Unter Einnahme von Melperin wurde sie in der Nacht vom
- 1 so
unruhig und aggressiv, dass der Notarzt angerufen
wurde. Am
Folgetag, 5.1., wurde sie dann vom Hausarzt besucht
und mit
Risperidon versorgt. Ich war nicht vorab informiert
und hatte
für den Zeitpunkt einen Termin wg. der Absetzung des
Melperinsaftes und war über die neue Entwicklung
nicht
informiert. Ich war nicht einverstanden, aber da
seitens der
Pflege die Notwendigkeit herausgestellt wurde und der
Arzt
zugesichert hat, dass man das Mittel bald wieder
absetzen
kann, jederzeit und ohne Ausschleichen, habe ich nicht
meine
Betreuer-Funktion rausgestellt. Bei Nachfragen hieß es
dann:
Anordnung vom Hausarzt, wir können nichts machen.
Die Wirkungen, die ich in den Folgetagen sehen konnte:
sie
hielt sich die Augen zu, sie fühlte sich sehr
„beduselt“, sie
war viel schläfriger als sonst, kaum ansprechbar. Die
erwünschte „Richtigstellung“ von Tag und Nacht findet
nicht
statt, sie schläft fast den ganzen Tag über und
negativ
verändert. Sie klagt über Augenschmerzen und sieht
schlechter.
Eine genaue Diagnostik zur Verordnung von Risperidon
fehlt:
meine Mutter ist m.E. weder psychotisch noch selbst-
oder
andere gefährdend aggressiv, sie ist
"altersentsprechend
verwirrt" und braucht mehr Betreuung als andere
Bewohner.Darum
kümmere ich mich viel um sie.
Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich mich an die
Heimaufsicht
wenden? Beim Hausarzt bekomme ich erst in 10 Tagen
einen
Termin oder kann warten, heute 20 Patienten ,die vor
mir dran
waren.
Grundsätzlich haben sie mehrere Möglichkeiten.
- Der Hausarzt: Ich halte es für fragwürdig wenn ein
Hausarzt solche Medikamente Verschreibt.
Beispiel: Ich möchte frische Brötchen kaufen. Da bieten
sich mehrere Möglichkeiten. Der Bäcker, der Supermarkt,
am der Tankstelle, selbst der Metzger hat Brötchen,
Backmischung Aufbackbrötchen oder tiefgefrorene
Brötchen. Lege ich besonderen Wert auf Qualität dann
werde ich sie beim Fachmann (Bäcker) kaufen.
- Der Facharzt für Psychiatrie (neu) und/oder Facharzt
für Psychiatrie und Neurologie (alt) das wäre der
Fachmann der in einer solchen Situation befragt werden
sollte.
- Die Heimaufsicht
- Die Krankenkasse
Bitte beachten sie das die beiden letztgenannten mehr
oder weniger Beschwerdeinstanzen sind.
Die Frage die sich mir stellt, handelt es sich bei der
Einrichtung um ein Heim welches ein spezielles Angebot
zur Dementenbetreuung hat? Auskünfte hierüber erteilen
einmal das Heim oder die Heimaufsicht. Bei
Einrichtungen mit speziellem Dementenkonzept gibt es
auch einen ganz anderen Personalschlüssel.Dort wird
viel mehr Wert auf Betreuung der Menschen gelegt.
Dementsprechend ist auch mehr Betreuungspersonal
vorhanden. Zum Thema Unruhe sei gesagt immer ein Blick
in die Dokumentation werfen. Als Betreuer oder
Vorsorgebevollmächtigter haben sie zumindest in NRW
gleiche Rechte und Pflichten und dürfen Einsicht in die
Dokumentation nehmen. Wie es in anderen
Bundesländer ist entzieht sich meiner Kenntnis. Es
müssen in der Dokumentation besonders im
„Berichteblatt“ entsprechende Einträge wie z.B. Frau X
war tagsüber sehr unruhig, …war aggressiv dem,
Pflegepersonal gegenüber… war in der Nacht sehr
unruhig… ist ständig im Zimmer/auf dem Flur etc.
rastlos umhergelaufen, vorhanden sein. Sind solche
Einträge NICHT vorhanden, können sie die „angebliche“
Unruhe anzweifeln. Das Personal, die Pflegedienst- oder
Heimleitung werden wahrscheinlich sagen, „Einträge sind
vergessen worden“
Rechtmäßig ist aber: Alle Auffälligkeiten oder
Veränderungen am Bewohner/Kunden müssen zeitnah
dokumentiert werden. Alles was nicht dokumentiert wurde
gilt als nicht durchgeführt oder nicht stattgefundene
Leistung oder Ereignis.
Gerade bei der Verabreichung dieser Medikamente wird
sehr viel falsch gemacht. Bitte bedenken sie aber auch
das sie nicht 24 Stunden mit Ihrere Mutter zusammen
sind. Weiterhin ist zu bedenken das der Umgang zwischen
Ihnen und Ihrer Mutter viel besser sein kann als der
Umgang Pflegepersonal/Mutter. Eine Patentlösung gibt es
nicht. Es ist bekannt das viele Ärzte Ihre Ruhe haben
wollen und dann den Wünschen des Pflegepersonals aber
auch den Wünschen der Angehörigen nachkommen und
Beruhigungsmittel verordnen. Es gibt
auch Hausärzte die verweisen direkt an den Fachmann
Psychiater.
M.f.G. Rolf