Ein Mann, 30 Jahre verheiratet, 3 gemeinsame Kinder,muss in Altenheim. Er besitzt ein Haus, noch vor der Hochzeit erworben.Muss er sein Haus verkaufen, weil seine Rente für die Kosten des AH nicht reicht? Was passiert mit seiner Frau, die die 30 Jahre in dem Haus gewohnt hat, hat aber kein Wohnrecht eingetragen?
Wir bedanken uns für die Antworten.
Das Kapitel ist so komplex, das kann man so ohne weiteres nicht abhandeln. Abhängig von der Größe von Haus und Grundstück,Wohngegend von der Ausstattung und Wert von den Schulden die darauf lasten vom Einkommen/Rente/Sparguthaben etc. wird es verkauft werden müssen.
Beispiel Haus mit 200qm auf 6.000qm Grundstück in einer Stadt mit 100.000 EW Wert 500.000€ komplett bezahlt ohne Reparaturstau,wird sehr wahrscheinlich verkauft werden müssen. Es ist unmöglich den Behörden begreiflich zu machen warum eine Person ein so großes Haus mit einem so großen Grundstück für sich alleine benötigt. Besonders dann wenn die Behörden bei dem NICHTVERKAUF bezahlen müssen. Das ganze nennt man dann unsozial. Der gesunde Menschenverstand sollte doch einsehen das es nicht gerecht ist.
Es gibt aber 1.000undeine Ausnahme.Sind in der Gegend alle Grundstücke so groß, wie es in den 90ern z.B. im Emsland der Fall war, Grundstückspreis ganz niedrig ist die Chance größer das Haus zu
Da die Frau keinerlei eigene Rechte am Haus hat zählt es m.E. zum alleinigen VErmögen des Ehemannes und muss eingesetzt werden, also durch VErmögen nach einem VErkauf oder durch Mieteinnahmen. Dann gilt es weiter zu Klären, wie der Ehegattenunterhalt zu bewerten ist wenn keine Regelungen getroffen sind.