finde nicht so ganz das passende Brett, hoffe hier kann mir geholfen werden:
wenn ein Altenheim als „privat“ bezeichnet wird, ist das dann im Gegensatz zu staatlich? … zu kirchlich? In welche Kategorie fallen Einrichtungen beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz oder dem Evangelischen Diakonieverein?
finde nicht so ganz das passende Brett, hoffe hier kann mir
geholfen werden:
wenn ein Altenheim als „privat“ bezeichnet wird, ist das dann
im Gegensatz zu staatlich? … zu kirchlich? In welche
Kategorie fallen Einrichtungen beispielsweise vom Deutschen
Roten Kreuz oder dem Evangelischen Diakonieverein?
Hi Uli,
das ist dann im Gegensatz zu den „freien Wohlfahrtsträgern“.
diese sind meist Vereine mit dem Zusatz gemeinnützig.
ein privates Altenheim kann Gewinn erzielen und erwirtschaften, ein gemeinnütziger Verein darf lediglich 4% Gewinn erwirtschaften und darf idesen nur zum Nutzen des Vereinszweckes verwenden.
Die freien Wohlfahrtsträger nehmen einen „staatlichen Auftrag“ wahr.