Hallo wer hat Ahnung von Alten-/ Pflegeheimen?
Meine Nachbarin ist 77 Jahre alt, ihr Mann (85) ist vor 3 Monaten in ein Pflegeheim aufgrund Schlaganfall und Antputation beider Beine gekommen, diese Heimunterbringung kostet sehr viel, so dass der Frau kaum noch Geld bleibt für Miete etc.
Das Haus welches sie bewohnt ist viel zu groß und in die obere Etage gelangt sie auch nicht mehr. In den letzten 2 Monaten ist sie mehrmals gefallen wo wir ihr helfen mussten aufzustehen. Sie leidet sehr unter der Trennung ihres Mannes so das sie auch gerne in das Heim möchte (AWO) doch leider verwehrt man ihr das, weil das Geld fehlt.
Was muss man tun, wissen um eine Heimunterbringung zu gewährleisten?
Muss eine Pflegestufe beantragt werden? ( Wissen nicht ob eine vorliegt)
Ich hoffe hab unter den richtigen „Brett“ geschrieben.
Danke und liebe Grüsse
Angela
bon giorno, Angela
Also, als Sozialversicherungsfachangestellte solltest Du das eigentlich wissen. 
Ich denke mal, da ist das Sozialamt in Herne zuständig.
Das hier ist Dein Wegweiser:
http://www.herne.de/
http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/D
http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Sen…
Grüsse - digi
Hallo digi,
wir haben sicherlich in der Ausbildung das Pflegerecht durchgenommen, aber nicht so weitgehend … sonst würd ich ja nicht fragen 
Danke erstmal mal für deinen Rat ich hoffe er bringt mich weiter!
Liebe Grüsse
Angela
Hi,
ich nehme an, das Haus ist Eigentum. Dann ist dies einzusetzendes Vermögen, wenn die Frau auch ins Heim geht. Da ein Hausverkauf meist nicht so schnell geht, kann evtl. zunächst darlehensweise Sozialhilfe gewährt werden, aber nur, wenn eine zwischenzeitliche Finanzierung der Heimkosten durch einen Kredit nicht möglich ist. Es sollte am besten ein Betreuer bestellt werden, der sich um den Hausverkauf kümmert (am besten ein Rechtsanwalt). Solange die alte Dame Selbstzahlerin ist, braucht sie keine Heimnotwendigkeitsbescheinigung und auch keine Pflegestufe. Wenn allerdings Pflegebedürftigkeit vorliegt, sollte die Pflegestufe beantragt werden, da dann das Vermögen länger ausreicht. Wenn das Vermögen bis auf den Freibetrag verbraucht ist, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Gruß
Nelly
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