Altenpflege: 6 Nachtwachen - wieviel Tage frei?

In einem Seniorenheim müssen Nachtwachen geleistet werden.
Gibt es einen Schlüssel, mit dem man berechnen kann, wieviel freie Tage nach z.B. 6 Nächten zustehen?

Früher wurde es folgendermaßen geregelt: 7 Nächte - 7 Tage frei

Kann man dies heute auch noch so berechnen?

Gibt es Bücher oder Websides auf dem sich Arbeitnehmer eines Pflegeberufes informieren können, welche Pflichten, aber vorallem RECHTE sie haben?

Viele Arbeitgeber sehen nur die Pflichten ihrer Angestellten. Wo kann man sich über seine Rechte informieren um diese entgegenzusetzen? Denn im Arbeitsvertrag steht nichts darüber drin.

Gruß
Garding

hallo,

kurz gesagt:
Sollten nicht in einem Tarifvertrag spezielle Regelungen vereinbart sein, gilt normalerweise das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit.

Die Verteilung der freien Tage zum Zeitausgleich für die Nachtwachen ist prinzipiell Direktionsrecht der Leitung, solange es in dem Altersheim keinen Betriebs- oder Personalrat gibt. Einschränkende Vorschriften gibt es lediglich für Sonntagsarbeit (2-Wochen-Frist
für Ersatzruhetag).

&Tschüß

Wolfgang