Hallo,
vielleicht kann mir hier kurzfristig jemand weiterhelfen.
Ich bin seit kurzem erst als absolute Quereinsteigerin in der Altenpflege als Helferin auf max. 400 EUR (nur an den Wochenenden) angestellt.
Bei Vertragsabschluss wusste ich noch nicht, dass ich schon schwanger war. Sobald ich das wusste und von meiner Ärztin bestätigt bekommen habe, habe ich das nun meinem AG bekannt gegeben.
Ich bin jetzt ende 5ter Monat und nun mit meiner Ärztin vereinbart, dass ich das Gespräch mit meinem AG suche, da ich in der Pflege oftmals Beschwerden habe (Fuss- und Rückenschmerzen oder sogar auch Bauchschmerzen vorwiegend vom langen stehen oder von den Tätigkeiten). Mir wurde nun eine Möglichkeit in der Küche angeboten, welche ich nun in ca. 8 Std. auf 2 Tage verteilt mir ansehen durfte. Nachdem in der Küche aber immer nur eine Person ist, wäre ich dann mit der kompletten Arbeit allein (spülen, Essen richten, Tische richten und abräumen, Essen ausgeben etc.) - in der kurzen Zeit für eine nicht routinierte und branchenfremde Kraft unvorstellbar (auch die routinierten Kräfte bestätigten mir, dass eigentlich Leute fehlen und sie selbst richtig ran halten müssen, dass sie die Arbeit überhaupt schaffen können.
In den paar Stunden in denen ich mir das nun angesehen habe, hatte ich wieder die Beschwerden.
Kann mir jemand sagen, ob ich diese Alternativarbeit annehmen muss oder ob ich dennoch auch die Möglichkeit des Beschäftigungsverbotes (die meine Ärztin mir angeboten hat wegen der Pflege) umsetzen kann?
Muss der AG mich dann nach der Schwangerschaft dann wieder in der Pflege weiterbeschäftigen oder doch in der Küche (sofern ich das machen müsste)?
Ich arbeite eigentlich sehr gerne in der Pflege… - weiss grad selbst nicht so recht, was richtig ist…
Bin daher für sämtliche Infos dankbar!!!
Hallo,
ich denk es wäre richtig auf die Ärtzin zu hören und das Beschäftigungsverbot umzusetzen.
Welche Tätigkeit Sie danach zugewiesen bekommen ist soweit mir bekannt ist Sache des AG.
Alles Gute für Sie und Ihre Familie.
mfg
Michael
Guten Morgen,
rechtskompetente Auskunft kann ich Dir nicht geben, aber ich weiß, das Du danach wieder eingestellt werden musst.
Wenn in beiden Bereichen die Beschwerden vorhanden sind, würde ich das Angebot von Deiner Ärztin annehmen.
Ich wünsche Dir gesundheitlich alles Gute,
Oliver
hallo, danke für die Anfrage. Aus Zeitgründen kann ich mich momentan leider nicht mit dieser Frage beschäftigen!
MfG
hej sabrina, so ganz genau kann ich dir nun auch keine auskunft geben! deshalb habe ich dir einmal was rausgesucht:
http://www.mav-beirat-ekir.de/index2.php?option=com_…
dass der arbeitgeber dich andersweitig einteilen kann ist erlaubt, aber es sollte entlastener sein in deinem fall wäre z.b. eine arbeit im sitzen angebracht wie z.b. beschäftigungstherapien (tischspiele oder essen anreichen) für die älteren ! aber da ich deine ganzen vertraglichen regelungen nicht kenne (dauer der beschäftigung, befristet oder unbefristet, aufgabendivinierung im arbeitsvertrag usw. ) kann ich dir nichts genaues sagen! naja, ich hoffe das ich dir ein wenig mit dem link helfen konnte und wünsche dir und deinem zukünftigen nachwuchs alles gute
Hallo,
wenn deine Ärztin dir ein Beschäftigungsverbot erteilt, bekommst du das Gehalt, welches du bislang bekommen hast weiter. Ich weiß nicht wie das bei 400 € Kräften ist, aber meines Wissens holt der AG sich das Geld von der Krankenkasse wieder. Ist bei mir zumindest so. Ob du danach wieder Anspruch auf den Pflegejob hast, weiß ich nicht. Gehst du danach denn in die Elternzeit? Da kannst du ja auch bis zu 30 Std. in der Woche arbeiten. Sie rechnen dir das zwar an, aber um im Job zu bleiben in deinem Fall vielleicht gar nicht schlecht.
Ich hoffe, es hilft dir weiter.
Alles Gute!
Guten Tag,
leider kenne ich mich hier nicht so gut aus, aber $2, Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sagt folgendes aus:
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
Ansonsten hier mal durchlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
Grüße,
Stepz
Hi,
also vorausschicken möchte ich, dass das Wohl von Mutter und Kind immer an erster Stelle stehen sollte! Kein Job der Welt kann einem die Gesundheit ersetzen.
Für Minijobber gilt das Mutterschutzgesetz im gleichen Umfang wie für sonstige Beschäftigte.
also ist jede Arbeit verboten, die Mutter und Kind gefährdert. siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html
Der Arbeitgeber muss versuchen, die Arbeitsbedingungen zu ändern oder dar fie Schwangere nicht beschäftigen. siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/muscharbv/__3.html
Wenn z. B. deine Frauenärztin sagt, schwer heben, lang stehen ist alles schlecht, dann trifft das auf deine jetzige Tätigkeit genauso zu wie auf die Ersatzarbeit in der Küche.
Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach deiner Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Wenn die Küchenarbeit nur die Alternative auf Grund der gesundheitlichen Einschränkungen war, hat das keine Auswirkungen.
Suche ein offenes Gespräch mit deinem Arbeitgeber, sag, wie gern du nach der entbindung in der Pflege weiter arbeiten würdest und werdet euch einig - mein Rat
Gruß
ally
Hallo,
na herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und auch zu der damit verbundenen Freikarte bzw. joker.
Du bist unkündbar.
Du musst gar nichts.
Kannst jederzeit krank sein und auch dich schonen.
Der AG muss dich nach der Schwangerschaft immer wieder nehmen nur Vorsicht…er kann dich dann einteilen wo er will.
Wenn er jetzt mitbekommt das dir die Küche nicht liegt,kannst du 3 x raten wohin er dich später versetzt.
Also nicht zuviel dem AG „verraten“ immer schön unverbindlich und netten Kontakt zu deiner Ärztin halten.
Viel Glück
da du bei der einstellung von der schwangerschaft nichts wußtest, muß nach der schwangerschaft im pflegebereich weiter beschäftigung erfolgen, es liegt ja keine absichtliche täuschung vor
hallo,schwangere haben bei der arbeit einen schonplatz bei problemen mit der schwangerschaft …rede mit deinem arzt . gruß lena