Altenpflegerin wiederholt von Bewohner verprügelt

Hallo,

die Mutter meiner Freundin arbeitet als Altenpflegerin in einem
Altersheim. Dort wurde sie heute zum zweiten mal von einem Bewohner
verprügelt. Sie hat eine Wirbelsäulen Prellung durch Schläge mit
einem Stock erlitten. Was hat sie nun für Möglichkeiten?
Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung wird von uns in Betracht
gezogen. Muss sie dort wieder arbeiten gehen solange der Bewohner
noch dort ist?

Es wäre super wenn jmd schnellstmöglich helfen könnte

danke schonmal für die Mühe

Alex

Hallo,
da ist guter Rat teuer.Ich denke Sie ist so schlau,und läßt sich aufgrund ihrer Verletzungen langfristig krank schreiben.Dann rate ich ihr einen Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht aufzusuchen,um das für und wieder einer Anzeige wegen Körperverletzung abzuwägen.Weis ja nicht ob der Herr überhaubt noch strafmündig ist.Die Krankenkasse wird ja auch Fragen,wie die Verletzungen zu stande gekommen sind,um den Verursacher in die Haftung zu nehmen.Normal hat Sie einen Rechtsschutz der die Kosten übernimmt.Ansonsten sind es halt so 100 Euro,die aber sinnvoll investiert sind,und man weiß genau Bescheid.
Hoffe hab weiterhelfen können! Schönen Gruß

Hallo.

Strafanzeige würde ich auf jeden Fall stellen. Was dann später dabei heraus kommt ist allerdings fraglich (je nach dem wie zurechnungsfähig der Patient ist).

Zum Thema Arbeit kann ich folgendes sagen: Die Betroffene muss den Arbeitgeber eindringlich auffordern (am besten schriftlich) abhilfe zu schaffen (eventuell durch Versetzung in eine andere Abteilung/Wohngruppe). Sollte darauf nichts geschehen so ist eine Weiterbeschäftigung vorerst einmal nicht zumutbar (Niemand muss sich verprügeln lassen). Allerdings sollte man ein fernbleiben der Arbeit aus diesem Grund dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen und gleichzeitig anbieten dass man wieder arbeiten kommt wenn die Abhilfe geschaffen ist. Auf jeden Fall sollte man sich vom Arbeitgeber den Empfang der Schriftstücke schriftlich bestätigen lassen. Eventuell das ganze in Kopie an einen Anwalt senden (je nach dem wie der Arbeitgeber drauf ist) zur Sicherheit.

Mehr kann ich dazu jetzt spontan nicht sagen. Hoffe es hilft trotzdem.

Gruß

fwbr2006

Hallo,

ich kann zwar keine Rechtsberatung leisten, da dies nur ein Rechtsanwalt darf, ich möchte aber den für mich fiktiven Fall wie folgt vorschlagen zu lösen. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag eine allgemeine Fürsorgepflicht. Diese ergibt sich aus §241 Abs.2 BGB. Das ist sozusagen ein Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Ein Zurückbehaltungsrecht seine Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer nur wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch (körperliche Unversehrtheit) gegenüber dem Arbeitgeber hat und dieser nicht erfüllt wird. Das Zurückbehaltungsrecht wird im §273 BGB geregelt. Es müssen hierfür natürlich triftige Gründe vorliegen, welche bei Körperverletzung gegeben sein könnten. Vielleicht wäre es sinnvoll den Arbeitgeber davon zu informieren und ihn um sofortige Abhilfe auffordern. Wenn er dann nicht reagiert und seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt ist es sicherlich einfacher das Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung ohne negative Folgen wie Abmahnung oder Kündigung umzusetzen. Die Körperverletzung wird übrigens im §223 StGB geregelt.

Hoffe geholfen zu haben…

Baba

Sie mussen sofort einen Anwalt aussuchen und durch ihm die Strafanzeige gegen den Bewohner zu erwirken, auf jedenfalls nicht ohne Anwalt. Falls sie einen Arzt ausgesucht hat wäre sehr hilfsreich

Marinel

Hallo,

zunächst wäre da die versicherungsrechtliche Situation im Auge zu behalten. Befinden sich im Altenheim auch Demenz-Patienten oder andere altersbedingte psychisch Erkrankte, dürfte es sich nämlich um einen Arbeitsunfall (im Dienst) handeln. Wurden die Verletzungen ärztlich festgestellt und darüber ein „Unfallbericht“ vom Arzt erstellt? Mit diesem sich an die Krankenkasse der Mutter wenden und sich dort über weiteres informieren lassen. Bei einem Arbeitsunfall tritt anstelle der Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung, das ist meist eine Berufsgenossenschaft, bei dem der Arbeitgeber registriert ist.Von dort könnte z.B. auch Schmerzensgeld o.ä. eingefordert werden (bitte mit der eigenen Krankenversicherung abstimmen, was genau möglich ist).

Arbeitsrechtlich wird es wohl kaum möglich sein, die Verlegung des Patienten in ein anderes Pflegeheim des Arbeitgebers zu verlangen, da wird wohl eher der betroffene Mitarbeiter einen Standortwechsel angeboten bekommen. Denn in so einem Altenheim mit Demenz-Erkrankten können die Patienten nicht einfach abgeschoben werden. Es sei denn, dass dieser Patient von einem Arzt wegen Alters-Aggressionen o.ä. in eine Psychiatrische Anstalt verwiesen wird mit entsprechender Empfehlung an das jetzige Altenheim.

Was aber zumindest nach Arbeitswiederantritt möglich wäre, den betroffenen Mitarbeiter z.B. auf eine andere Stadion einzusetzen, und nicht mehr dort, wo sich dieser „Akut“-Patient evtl. noch befindet.
Allgemein dürften die Altenheime eigene Regeln haben, was in so einem Fall machbar und ratsam ist, da es sowohl um Patienten- wie auch um Arbeitsrecht geht.

Bevor eine Strafanzeige also erwägt wird, zunächst einmal mit der Arbeitgeber-Seite und der Krankenversicherung der Mutter Rücksprache nehmen, und von dort Info und Abhilfe einholen.

Der betroffene Mitarbeiter sollte den weiteren Pflegeumgang mit diesem Patienten derzeit ablehnen, weil das Klima ziemlich „erhitzt“ ist, und die Arbeitgeberseite für alle Beteiligte eine geeignete Abhilfe bereitstellen muss (wie gesagt, z.B. durch Versetzung des Mitarbeiters auf eine andere Stadion oder an einen anderen Standort des Arbeitgebers).

Sollte noch spezifischer Rat nötig sein, dann vllt. doch mal auch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nachfragen. Hier verknüpfen sich Versicherungs-, Arbeits- und Schadenersatzrechte. Zunächst aber erstmal mit der Krankenversicherung und mit dem Arbeitgeber Gespräche aufnehmen, und bis zur Gesundung krankschreiben lassen.

Ist leider eine schlimme Sache.
Wünsche gute Besserung, und alles Gute.

MfG
Delia

Hallo Alex,
es gibt Sachen die gibt`s nicht.Mein Tip wäre:
Die Betroffene sollte sich, wenn erforderlich arbeitsunfähig schreiben lassen. Sich schriftlich an die Heimleitung wenden, dass es zum wiederholten Male, zu Übergriffe mit einem der Heimbewohner gekommen sei. ( Die Heimleitung müsste ja von den Vorfällen Kenntnis haben )Die Heimleitung auffordern Stellung zu beziehen und Wege aufzuzeigen wie sie diese Missstände in Zukunft verhindern will.
Desweiteren darauf aufmerksam machen, dass die Betroffene sich rechtliche Schritte vorbehalten wird.
Desweiteren würde ich empfehlen (da es sich während des Arbeitsverhältnisses zutrug ) beim zuständigen Arbeitsgericht bei der Rechtsantragsstelle kostenlos rechtsverbindlichen Rat zu holen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Gruß
D. Kühn

Hallo Alex,
zunächst ist es wichtig zu wissen, wie sich der Vorfall abgespielt hat. Was ist geschehen, bevor die Altenpflegerin von dem Bewohner „verprügelt“ wurde? War der Umgang der Altenpflegerin mit dem Bewohner in Handlung und Ton respektvoll, unabhängig davon, in welcher Verfassung der Bewohner ist?
In welcher Verfassung ist der Bewohner? Kann er seine Handlung reflektieren? Ist er bei klarem Verstand oder leidet er unter Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen?
Es kann sein, dass ein Bewohner, der „prügelt“, wohl möglich in Not ist und wohl möglich keine andere Fähigkeit hat, sich zu wehren.
Bewohner, die in einem Altenpflegeheim leben, sind dort nicht ohne Grund. In aller Regel sind sie nicht mehr in der Lage, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, sind auf Hilfe angewiesen, sei es weil sie körperlich krank und schwach sind, und / oder weil sie geistig krank und nicht mehr auf der Höhe sind.

Was ich sagen will: Wenn jemand „im normalen Leben“ einen Menschen „prügelt“, wäre eine Anzeige wegen Körperverletzung denkbar.
Wird eine Altenpflegerin von einem Bewohner attackiert, der ja unter ihrer Fürsorge und Schutz steht (!!!), muss genau geguckt werden, was passiert ist und um wen es sich handelt!

Ein Gespräch mit der Altenpflegerin und der Heimleitung wäre notwendig, um zur Klärung beizutragen. Es muss überlegt werden, wie weitere Übergriffe vermieden werden können.
Wenn möglich, muss ein Gespräch mit dem Bewohner geführt werden und / oder mit seinen Angehörigen.

Eine Altenpflegekraft muss sich natürlich nicht schlagen lassen. Aber sie muss darüber nachdenken, warum es zu einem Übergriff gekommen ist, und dann gemeinsam mit Heimleitung, Kollegen und sonstigen Betroffenen eine Lösung finden.

Gutes Gelingen wünscht bürgerin

Hallo Alex,
Eine Strafanzeige nicht nur erwägen, sondern unbedingt schnellstmöglich stellen! Die Verwendung eines Stocks erfüllt sogar den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und die wird mit einer nicht mehr bewährungsfähigen Haftstrafe bedroht. Und vor Gericht gibt es keinen Opabonus!
Die Mutter Deiner Freundin wendet sich am besten sofort an ihren Vorgesetzten, der hat eine Fürsorgepflicht für seine MitarbeiterInnen und diese vor solchen Übergriffen zu schützen.
Weigert er/sie sich, seiner Mitarbeiterin beizustehen, macht er/sie sich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Weiß er/sie bereits von diesen unglaublichen Übergriffen, ist der Tatbestand der, zumindest versuchten, Strafvereitelung möglicherweise schon erfüllt.
Am Besten geht die Mutter Deiner Freundin noch heute zur Polizei und bittet um Beistand.
Gefährliche Körperverletzung ist ein so genanntes Offizialdelikt, das heißt, wenn eine öffentliche Stelle Kenntnis davon erhält, ist sie zur Verfolgung verpflichtet.
Und vor allen Dingen: steh’ der Dame mit tröstenden und aufmunternden Worten und tatkräftiger Hilfe zur Seite! (Damit meine ich natürlich nicht, dass Du den Schläger verhauen sollst. Vielleicht begleitest Du sie mit Deiner Freundin zusammen zur Polizei.)
Sage ihr, dass das Recht auf ihrer Seite ist.

Viel Erfolg, Johannes

Hallo Alex,
in jedem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet hier seiner Sorgfallsplicht nachzukommen. D.h., entweder gibt es hier generell im Vertrag den Zusatz auf Gefahrenzulage, somit hat sich der Arbeitgeber finanziell abgesichert! (Ist allerdings immer fraglich in wie weit man die Gefahr absichert)oder er ist durch spezielle Versicherungen gegen solche Angriffe versichert. Auch der sogenannte Täter hat vielleicht eine private Haptpflichtversicherung.
Ich hoffe die Bekannte hat sich sofort einem Arzt vorgestellt, damit der Tatbestand dokumentiert ist.
Laßt euch auch von der Polizei dazu beraten oder einigt euch mit dem Arbeitgeber, dass hier Abhilfe geschafft wird, duch Verweis des Bewohners. Natürlich würde auch ein entsprechendes Krankheitsbild des Bewohners (Demenz, Alsheimer o.ä.)die Angelegenheit abschwächen. Wenn es eine Rechtschutzversicherung für die Betroffene gibt, wäre meine erste Empfehlung, ab zum Anwalt. Zu deiner letzten Frage, was gäbe es für Alernativen für deine Bekannte? In eurem Fall wäre eine Einigung mit dem Arbeitgeber wichtig. Wo und Wie soll ich hier weiterarbeiten!?
Viel Glück!

Dagi

Hallo Alex,
sie muss auf jeden Fall ihre Arbeitskraft anbieten und darf nicht fort bleiben!!! Sie sollte aber schriftlich dem ARbeitgeber mitteilen, daß sie erwartet, daß der AG seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem AN nachkommt und somit ähnliche Fälle auszuschießen sind. ( Evt zu zweit oder …oder …oder…) Hiervon sollte sie eine Kopie mit Empfangsbestätigung erhalten.
Liebe Grüße Burkhard

Hallo Alex
Ich bin leider kein Polizist oder Anwalt aber ich denke das deine Mutter unbedingt Strafanzeige stellen muß. Und vorallem die Verletzungen von einem Arzt begutachten und schriftlich festhalten lassen. Das ist wichtig.
Eigentlich wäre auch der Chef des Altenheimes verpflichtet dafür zu sorgen das seine Mitarbeiter körperlich unversehrt bleiben.
Die Polizei kann euch dazu sicher mehr sagen wenn ihr die Strafanzeige stellt.
Gruß. Silvie