Hallo,
zunächst wäre da die versicherungsrechtliche Situation im Auge zu behalten. Befinden sich im Altenheim auch Demenz-Patienten oder andere altersbedingte psychisch Erkrankte, dürfte es sich nämlich um einen Arbeitsunfall (im Dienst) handeln. Wurden die Verletzungen ärztlich festgestellt und darüber ein „Unfallbericht“ vom Arzt erstellt? Mit diesem sich an die Krankenkasse der Mutter wenden und sich dort über weiteres informieren lassen. Bei einem Arbeitsunfall tritt anstelle der Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung, das ist meist eine Berufsgenossenschaft, bei dem der Arbeitgeber registriert ist.Von dort könnte z.B. auch Schmerzensgeld o.ä. eingefordert werden (bitte mit der eigenen Krankenversicherung abstimmen, was genau möglich ist).
Arbeitsrechtlich wird es wohl kaum möglich sein, die Verlegung des Patienten in ein anderes Pflegeheim des Arbeitgebers zu verlangen, da wird wohl eher der betroffene Mitarbeiter einen Standortwechsel angeboten bekommen. Denn in so einem Altenheim mit Demenz-Erkrankten können die Patienten nicht einfach abgeschoben werden. Es sei denn, dass dieser Patient von einem Arzt wegen Alters-Aggressionen o.ä. in eine Psychiatrische Anstalt verwiesen wird mit entsprechender Empfehlung an das jetzige Altenheim.
Was aber zumindest nach Arbeitswiederantritt möglich wäre, den betroffenen Mitarbeiter z.B. auf eine andere Stadion einzusetzen, und nicht mehr dort, wo sich dieser „Akut“-Patient evtl. noch befindet.
Allgemein dürften die Altenheime eigene Regeln haben, was in so einem Fall machbar und ratsam ist, da es sowohl um Patienten- wie auch um Arbeitsrecht geht.
Bevor eine Strafanzeige also erwägt wird, zunächst einmal mit der Arbeitgeber-Seite und der Krankenversicherung der Mutter Rücksprache nehmen, und von dort Info und Abhilfe einholen.
Der betroffene Mitarbeiter sollte den weiteren Pflegeumgang mit diesem Patienten derzeit ablehnen, weil das Klima ziemlich „erhitzt“ ist, und die Arbeitgeberseite für alle Beteiligte eine geeignete Abhilfe bereitstellen muss (wie gesagt, z.B. durch Versetzung des Mitarbeiters auf eine andere Stadion oder an einen anderen Standort des Arbeitgebers).
Sollte noch spezifischer Rat nötig sein, dann vllt. doch mal auch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nachfragen. Hier verknüpfen sich Versicherungs-, Arbeits- und Schadenersatzrechte. Zunächst aber erstmal mit der Krankenversicherung und mit dem Arbeitgeber Gespräche aufnehmen, und bis zur Gesundung krankschreiben lassen.
Ist leider eine schlimme Sache.
Wünsche gute Besserung, und alles Gute.
MfG
Delia