'Altenrecht'?

Hallo,

ich hätte auch im Brett „Älterwerden“ meine Frage platzieren können, aber, aber glaube hier besser „aufgehoben“ zu sein.

Situation: Die Frau ist 89 Jahre, der Mann 91 schon sehr vergesslich aber ansonsten noch gewissermaßen Herr der Lage im Alltag.
Fast täglich klingelt das Telefon mit Personen am anderen Ende der Leitung, welche sich speziell Adressen mit Geburtsdaten von eben diesem älteren Personenkreis für ihre kleveren Geschäftsideen gekauft haben. Da werden diese alten Menschen dann mittels geschulter spezieller Gesprächsführung und Hinhaltetechnik - versehen mit Gesprächsmitschnitten - von ganz coolen Verkaufsprofis zu Aussagen gelenkt, welche ihnen dann gewissermaßen zum Verhängnis werden. Die hinters Licht geführte Person merkt meist gar nicht was jetzt da ablief, denn es war ja nichts offensichtlich.
Auf einmal tritt dann - meist ohne vorhergegangene Mahnungen - ein Inkassobüro in Erscheinung und fordert Zahlung.
Der alte Mensch weis meist nicht was los ist, kann sich nicht mehr erinnern oder nachvollziehen und oft ist er außerdem in der Beweispflicht. Auch liegen keine Unterlagen in Papierform vor, da ja die „Akquise“ ausschließlich über das Telefon lief. Wie schon beginnend hingewiesen, gibt es leider Firmen, welche sich dahingehend spezialisiert haben und ein seeeehr gutes Geschäft damit machen.
Meine Frage ist daher, weshalb wird der alte Mensch nicht besser vom Gesetzgeber her bez. dieser Telefongeschäfte geschützt?
Weshalb gilt ein Vertragsabschluss - speziell bei dieser Altersgruppe - wenn er ausschließlich mündlich über Telefon ausgeführt wurde und somit keine Unterschrift vorliegt?
Ich selbst bin noch nicht in dieser bedauernswerten Altersgruppe auf die Jagd gemacht wird, aber es ärgert mich, wenn ich die Hilfsbedürftigkeit auf der einen Seite sehe und auf der anderen Seite den Personenkreis kenne, welcher mit dicken Autos auf Kosten der hintergangenen den großen Manager und Verkäufer spielen.
Hier ist meines Erachtens der Gesetzgeber mehr gefordert! Oder irre ich mich?? Wenn ja, bitte ich um einen Hinweis wo.
Danke für die Antworten.

Grüsse fuerte

Meine Frage ist daher, weshalb wird der alte Mensch nicht
besser vom Gesetzgeber her bez. dieser Telefongeschäfte
geschützt?

Wie soll dieser Schutz denn deiner Meinung nach aussehen?

Weshalb gilt ein Vertragsabschluss - speziell bei dieser
Altersgruppe - wenn er ausschließlich mündlich über Telefon
ausgeführt wurde und somit keine Unterschrift vorliegt?

Wenn alte Menschen voll geschäftsfähig sind, gibt es keinen Grund, sich geradezu zu entmündigen. Die alten Herrschaften werden sich bedanken, wenn sie plötzlich keine mündlichen Verträge mehr abschließen dürfen, während jeder andere das darf. Sind sie hingegen nicht geschäftsfähig, sind die von ihnen geschlossenen Verträge sowieso unwirksam.

Hier ist meines Erachtens der Gesetzgeber mehr gefordert!
Oder irre ich mich??

Ja.

Wenn ja, bitte ich um einen Hinweis wo.

Du glaubst, man kann ein Gesetz machen, das alle Missstände im Leben behebt. Ein solches Gesetz kann es nicht geben.

Meine Frage ist daher, weshalb wird der alte Mensch nicht
besser vom Gesetzgeber her bez. dieser Telefongeschäfte
geschützt?

Wie soll dieser Schutz denn deiner Meinung nach aussehen?

Anschluss der sämtlicher Telefonate an die Worterkennung der NSA Computer mit anschliessendem 100.000 Volt Stromstoss an den Anrufer

Weshalb gilt ein Vertragsabschluss - speziell bei dieser
Altersgruppe - wenn er ausschließlich mündlich über Telefon
ausgeführt wurde und somit keine Unterschrift vorliegt?

Wenn alte Menschen voll geschäftsfähig sind, gibt es keinen
Grund, sich geradezu zu entmündigen. Die alten Herrschaften
werden sich bedanken, wenn sie plötzlich keine mündlichen
Verträge mehr abschließen dürfen, während jeder andere das
darf. Sind sie hingegen nicht geschäftsfähig, sind die von
ihnen geschlossenen Verträge sowieso unwirksam.

Davon abgesehen gilt in der Regel fast immer ein Widerrufsrecht nach BGB 312D
beim telefonischen Abschluss.

Abgesehen davon ist es in den meisten Fällen eh Cold Calling und damit eigentlich verboten… na ja… die Realität sieht anders aus.

Hier ist meines Erachtens der Gesetzgeber mehr gefordert!
Oder irre ich mich??

Ja.

Definitiv

Wenn ja, bitte ich um einen Hinweis wo.

Du glaubst, man kann ein Gesetz machen, das alle Missstände
im Leben behebt. Ein solches Gesetz kann es nicht geben.

Doch… das Missstandbehebungsgesetz, mit dem alle Verträge auf Lebzeiten vom Schäferhund oder Gartenzwerg des Nachbarn des Betroffenen widerrufen werden dürfen :wink:
Aus unbegreiflichen Gründen will das keiner verabschieden.

Gruss highQ

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