vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps geben.
Meine Eltern besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb, welchen mein Bruder übernehmen wird. Der Betrieb liegt mitten im Ort. Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit auf einem Grundstück meiner Eltern am Ortsrand eine Baugenehmigung zu bekommen, vielleicht über das sogenannte Altenteil???
Das Grundstück befindet sich außerhalb der sogenannten Ortslage.
Falls ich bzw. meine Eltern eine Baugenehmigung bekommen, besteht dann die Möglichkeit das Haus als mein Eigen anzusehen
wenn das zu bebauende Grundstück außerhalb des B-Plans liegt, gelten die Bestimmungen des § 35 BauGB. Diese sind recht streng, kennen aber einige Ausnahmen im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung. Ich bin kein großer Baurechtler, aber für eine reine Wohnnutzung sehe ich da zunächst einmal wenig Chancen, wenn dem Gebäude nicht auch eine landwirtschaftliche Funktion zukommt. Ausnahmen können sich höchstens bei bereits gefestigten Splittersiedlungen ergeben, wenn das neue Gebäude das Gelände dieser Splittersiedlung nicht erweitert, oder wenn man auf ein vorhandenes Gebäude zurückgreifen kann, welches dann umgewidmet wird und hierdurch nicht mehr als drei Wohungen entstehen.
Man sollte beim Bauplanungsamt der Gemeinde vorsprechen und alle in Frage kommenden Grundstücke einzeln nach B-Plan-Ausweisung und ggf. möglichen Befreiungen abklopfen. Ergibt sich hierdurch dann eine Chance zu einer Bebauung unter Nutzung von Befreiungen, sollten diese durch eine schriftliche Bauvoranfrage festgeklopft werden. So spart man sich Zeit, Geld und Ärger, wenn es dann doch noch Widerstände geben sollte. Schlimm wäre es, wenn diese dann erst im Verfahren auf Baugenehmigung erhoben würden, denn dann hast du schon viel Zeit und Geld in die Planung investiert, das du dann ggf. in den Kamin schieben kannst.
Gruß vom Wiz
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Falls ich bzw. meine Eltern eine Baugenehmigung bekommen,
besteht dann die Möglichkeit das Haus als mein Eigen anzusehen
Das Haus gehört demjenigen, dem auch das Grundstück gehört. Um auf Nummer sicher zu gehen ein Teil des Grundstückes abtrennen lassen (vorausgesetzt man darf es teilen) und auf den Hausbauer überschreiben lassen.