Hallo zusammen!
Ich hoff, ich bin hier richtig und mir kann jemand weiterhelfen…
habe neulich zwei alte Gutscheine gefunden, lautend jeweils auf 10 DM (aus dem Jahre 2000).
Damals hab ich die wohl irgendwie vergessen, naja, jetzt ist der Euro da und ich find die Gutscheine wieder…
Nun meine Frage: müssen die Händler (Karstadt und Drogerie Müller) diese Gutscheine annehmen, umrechnen und mir als Gegenwert geben bzw. einen neuen Gutschein ausstellen? oder gibt es da Verjährungsfristen… oder kann der Händler aus irgendeinem Grund die Annahme verweigern? wie würdet ihr da vorgehen? im Prinzip hab ich doch ein Recht auf das bereits eingezahlte Geld, oder? ach ja: auf dem Gutschein steht kein Befristungsdatum…
Schon mal im Voraus vielen lieben Dank…
Deli
