Liebe Experten,
nach dem Prinzip der stillen Post habe ich eine kleine Geschichte gehört. In ihr hat eine erfahrene Volljuristin sich mit ihrem Jura studierenden Sohn unterhalten und ihm erklärt, er könne, wenn er sein Erstes Examen später als mit 26 mache, nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen werden. Die Geschichte wurde mir erzählt von jemandem, der genauere Angaben dazu nicht machen konnte.
Darum meine Frage hier: Hat jemand eine Ahnung, was das bedeuten soll? Ich wüsste weder, woraus sich diese merkwürdige Beschränkung ergeben sollte, noch kann ich mir deren Sinn erklären. Angenommen, zwei 35-jährige Rechtsanwälte bewerben sich um ein Richteramt, der eine hat sein (erstes) Examen mit 25 gemacht, der andere mit 27, welchen Unterschied macht es nun für seinen Eintritt in den Staatsdienst…?
Falls Landesrecht hier eine Rolle spielt, so ist das von Niedersachsen einschlägig.
Bin geeeeespannt wie ein Flitzebogen!
Levay