ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage, auf die ich im www noch keine Antwort gefunden habe.
Eine Bekannte hat mir gesagt, dass wenn wir eine Gebrauchtimmobilie - ein Haus in unserem Fall - kaufen möchte, und die Heizungsanlage vor 1980 gebaut wurde, wir den Anspruch hätten, dass der Noch-Eigentümer eine neue Heizung einbaut.
Ist das so korrekt ? Gibt es hier Richtlinien, die solche Aussagen bestätigen? Es wäre supertoll wenn ich hier Antwort finden würde.
Eine Bekannte hat mir gesagt, dass wenn wir eine
Gebrauchtimmobilie - ein Haus in unserem Fall - kaufen möchte,
und die Heizungsanlage vor 1980 gebaut wurde, wir den Anspruch
hätten, dass der Noch-Eigentümer eine neue Heizung einbaut.
Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass es eine Verordnung gibt die besagt, dass Brenner, die ein bestimmtes Alter überschritten haben, ausgetauscht werden müssen. Verbindlich Auskunft geben kann der Bezirksschornsteinfeger in dessen Bereich das Objekt liegt.
lass die Heizung vom Kaminkehrer darauf prüfen, ob sie noch der Gesetzeslage entspricht. Falls nicht, könntest Du den Preis drücken. Auf eine neue Heizung hast Du keinen Anspruch - wäre ja auch nicht sinnvoll, vielleicht möchtest Du das Haus zu einem Null-Energiehaus umbauen
bitte mal logischen Menschenverstand einschalten: Selbst wenn es so wäre, dann würde der Preis der neuen Anlage mitbestimmend für den Hauspreis werden. D.h. Du würdest so oder so für die Heizung zahlen. Umsonst gibt es nichts.
das hier könnte der Hintergrund der Aussage sein, aber die Verpflichtung trifft ausdrücklich den neuen Eigentümer (der das natürlich bei der Preisverhandlung berücksichtigen sollte): http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__10.html