Alter DM-Barscheck

Hi @ll,

vor einigen Jahren gab mir ein „guter Freund“ einen Barscheck gegen Bares, weil er eben klamm war.

Blöd wie ich war, habe ich das damals gemacht (vor ca. 3-4 Jahren), und Datum war auch nicht eingetragen, aber unterschrieben, und seine Unterschrift war echt.

Nun nähern wir uns ja dem DM-Ende in 14 Tagen, und der gute Freund ist verschollen.

Ein Anruf bei der Bank ergab, daß das Konto zwar existiert, aber nicht auf seinen Namen, und daß es aupßerdem keine Kontovollmacht gibt.

Was könnte ich jetzt noch machen, bevor ich mir den Barscheck an die Wand tapeziere? Immerhin 5 Mille (DM).

Gruß Richard

Hi @ll,

vor einigen Jahren gab mir ein „guter Freund“ einen Barscheck
gegen Bares, weil er eben klamm war.

Blöd wie ich war, habe ich das damals gemacht (vor ca. 3-4
Jahren), und Datum war auch nicht eingetragen, aber
unterschrieben, und seine Unterschrift war echt.

Nun nähern wir uns ja dem DM-Ende in 14 Tagen, und der gute
Freund ist verschollen.

Ein Anruf bei der Bank ergab, daß das Konto zwar existiert,
aber nicht auf seinen Namen, und daß es aupßerdem keine
Kontovollmacht gibt.

da hat dir dein guter freund wohl auch noch nen geklauten scheck
untergejubelt!!!

Das einzige: zur Staatsanwaltschaft und anzeigen! den scheck als beweismittel abgeben. und BETEN.

winkel

Hallo Winkel,

da hat dir dein guter freund wohl auch noch nen geklauten
scheck
untergejubelt!!!

Das einzige: zur Staatsanwaltschaft und anzeigen! den scheck
als beweismittel abgeben. und BETEN.

Da habe ich auch schon dran gedacht, zumal er nicht unbedingt einer der sympathischsten Freunde war. Denkbar ist freilich auch, daß es damals eine Vollmacht gab, die inzwischen erloschen ist. So blöde war er sicher nicht, seine echte Unterschrift (ich habe Vergleichsunterschriften von ihm) samt Fingerabdrücke auf einen geklauten Scheck zu setzen.

Ich werde mal eben zu dieser Bank hinfahren, die 120 km leiste ich mir.

Richard

spar dir die fahrt, die bank kann dir sowieso nix sagen!

angenommen du füllst den scheck jetzt aus und reichst ihn ein, dann kannst du u.U. bei deinem jetzigen wissensstand um die dinge womöglich noch jurisistisch belangt werden.

das einzige ist wirklich, wenn du den aufenthalt des „freundes“ nicht kennst, ihn bei der staatsanwaltschaft anzuzeigen und somit suchen zu lassen.

alles andere ist zu tuer. evtl. hlft dir auch dein eigener anwalt da eher weiter, da er sicherlich das procedere besser kennt!

winkel

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Hallo Winkel,

spar dir die fahrt, die bank kann dir sowieso nix sagen!
angenommen du füllst den scheck jetzt aus und reichst ihn ein,
dann kannst du u.U. bei deinem jetzigen wissensstand um die
dinge womöglich noch jurisistisch belangt werden.

Das würde mich interessieren: Mache ich einen Fehler (Fälschung), wenn ich das Datum eintrage oder ist er ungültig, wenn kein Datum eingetragen ist (Barscheck)? Ansonsten kann ja die Bank nur einlösen oder nicht. Löst sie ihn nicht ein, nehme ich ihn wieder mit und fange den Knaben an zu suchen. Er schwirrt irgendwo im Schwäbischen rum, weil er mit seiner Mundart woanders nicht zu verstehen ist.

das einzige ist wirklich, wenn du den aufenthalt des
„freundes“ nicht kennst, ihn bei der staatsanwaltschaft
anzuzeigen und somit suchen zu lassen.

Das gibt zu 100% eine Karteileiche bei der Staatsanwaltschaft, die machen doch nix.

alles andere ist zu tuer. evtl. hlft dir auch dein eigener
anwalt da eher weiter, da er sicherlich das procedere besser
kennt!

Es gibt Situationen, da helfen Anwälte rein gar nichts, schon eher Detektive. Schlechtem Geld sollte man nicht gutes nachwerfen. Aber die obige Frage interessiert mich brennend.

Gruß Richard

Hallo Winkel,

spar dir die fahrt, die bank kann dir sowieso nix sagen!
angenommen du füllst den scheck jetzt aus und reichst ihn ein,
dann kannst du u.U. bei deinem jetzigen wissensstand um die
dinge womöglich noch jurisistisch belangt werden.

Das würde mich interessieren: Mache ich einen Fehler
(Fälschung), wenn ich das Datum eintrage oder ist er ungültig,
wenn kein Datum eingetragen ist (Barscheck)? Ansonsten kann ja
die Bank nur einlösen oder nicht. Löst sie ihn nicht ein,
nehme ich ihn wieder mit und fange den Knaben an zu suchen. Er
schwirrt irgendwo im Schwäbischen rum, weil er mit seiner
Mundart woanders nicht zu verstehen ist.

wenn du den scheck heute angenommen und eingereicht hättest, hättest du nach gutem glauben gehandelt. aber nach jahren, wissend, daß der typ nicht koscher und verschwunden ist, wo du weißt, daß das konto nicht ihm gehört, kriegt das ne andere dimension.

das einzige ist wirklich, wenn du den aufenthalt des
„freundes“ nicht kennst, ihn bei der staatsanwaltschaft
anzuzeigen und somit suchen zu lassen.

Das gibt zu 100% eine Karteileiche bei der Staatsanwaltschaft,
die machen doch nix.

es ist ja nicht unbedingt das ziel ihn bestrafen zu lassen, aber du brauchst ne grundlage und den aufenthalt für ne zivilklage, damit du dein geld u.U. wiederbekommst.

alles andere ist zu tuer. evtl. hlft dir auch dein eigener
anwalt da eher weiter, da er sicherlich das procedere besser
kennt!

Es gibt Situationen, da helfen Anwälte rein gar nichts, schon
eher Detektive. Schlechtem Geld sollte man nicht gutes
nachwerfen. Aber die obige Frage interessiert mich brennend.

Ein detekttiv ist 20mal so teuer wie ein anwalt und dann bist du immer noch nicht weiter. ein anwalt kennt aber fristen und formen für die einreichung von klagen etc. und die polizei macht dann die detektivarbeit. Außerdem solltest du dabei klären lassen, ob die überlassung des undatierten schecks einem kreditvertrag gleich kommt??? das kann eindetektiv nicht. und die stelle an der du mit eigenen nachforschungen klarkommst ist weg, denke ich.

es gäbe allerhöchstens noch die möglichkeit ihn zu suchen und ihn solange zu verhauen, bis er das geld wieder ausspuckt: nur dann kommst du in den knast!!!

winkel

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Hallo,

Ein Anruf bei der Bank ergab, daß das Konto zwar existiert,
aber nicht auf seinen Namen, und daß es aupßerdem keine
Kontovollmacht gibt.

Nachdem ich nun die anderen Antworten gelesen habe, gehe ich mal davon aus, daß die Kontonummer vielleicht inzwischen wieder vergeben wurde, nachdem dein Freund das Konto aufgelöst hat. Nach so langer Zeit würde mich das jedenfalls nicht wundern.

Cu Rene

Hallo Richard,

da hilft wohl nichts mehr. Für einen Barscheck, den Du zwischen 3 und 4 Jahren liegen lässt und nicht eingelöst hast, gibt es aus meiner Sicht keine Chance. Ausserdem; nach dieser Zeit muss Dein Bekannter selbst dann, wenn Du wüsstest wo er ist, nicht damit rechnen, dass Du jetzt erst eine Forderung einlösen willst.

Strafrechtlich ist nichts zu machen. Wenn das Konto heute nicht mehr existiert oder auf einen anderen Namen läuft, ist dies durchaus möglich. Und wenn Du mit diesem Wissen diesen Scheck noch mit „Deinem Datum“ versiehst und auf einem fremden Konto einreichen willst, wenn der Scheck überhaupt Dir gutgeschrieben wird, hast Du beste Aussichten, dass gegen Dich ermittelt wird.

Einzige Lösung. Bei der Kommune nach der Anschrift fragen, notfalls weitere Wohnorte nachverfolgen bis der Bekannte gefunden ist. Dann darauf hoffen, dass er die Forderung anerkennt. Aus dem vorhandenen Scheck würde ich keine Forderung ableiten sondern, weil der Scheck der Bank nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, würde ich jemand raten, dass die Nichteinlösung als Schenkung verstanden werden muss und keine Ansprüche mehr bestehen. Dann musst Du beweisen, dass es keine Schenkung ist und vor allem nachweisen, weshalb Du über drei Jahre eine Zahlung für eine Forderung, die Dir bezahlt wurde (mit Scheck) nicht angenommen hast.

Der bei Dir vorliegende Scheck, den Du nicht eingelöst hast, hat die Verjährung nicht unterbrochen. Wenn Du erst jetzt den Scheck einlösen würdest und er wird erwartungsgemäss nicht eingelöst, war und ist die Forderung trotzdem verjährt. Du hast hier eine Zahlung in Form eines Schecks angenommen. Diesen Scheck nicht eingelöst und deshalb fahrlässig verschuldet zu prüfen, ob der Scheck überhaupt gedeckt ist. Du kannst nach drei Jahren nicht erwarten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisses genau noch so sind wie seinerzeit bei Übergabe des Schecks. Du kannst nicht einmal beweisen, ob bei der Scheckübergabe die Deckung auf dem Konto vorhanden gewesen ist. Hättest Du den Scheck eingelöst und er wäre geplatzt, hättest Du einen Titel erwirken müssen, um an Dein Geld zu kommen. Du hast aber die einfachsten Regeln, die Zahlungsfähigkeit zu prüfen, nicht beachtet. Zwangsläufig fehlt es auch an der von Dir jährlich ausgesprochenen notwendigen Mitteilung an den Schuldner, dass er an Dich eine Zahlung zu leisten hat, um mit dieser Aufforderung die Verjährung zu unterbrechen.

Ich glaube, dass es kein Gericht, keine Bank, keine Staatsanwaltschaft gibt, die Deine Forderung jetzt auf Einlösung dieses Dir vorliegenden Schecks zuerkennen darf.

Gruss Günter

vor einigen Jahren gab mir ein „guter Freund“ einen Barscheck
gegen Bares, weil er eben klamm war.

Blöd wie ich war, habe ich das damals gemacht (vor ca. 3-4
Jahren), und Datum war auch nicht eingetragen, aber
unterschrieben, und seine Unterschrift war echt.

Nun nähern wir uns ja dem DM-Ende in 14 Tagen, und der gute
Freund ist verschollen.

Ein Anruf bei der Bank ergab, daß das Konto zwar existiert,
aber nicht auf seinen Namen, und daß es aupßerdem keine
Kontovollmacht gibt.

Was könnte ich jetzt noch machen, bevor ich mir den Barscheck
an die Wand tapeziere? Immerhin 5 Mille (DM).

Gruß Richard

Hallo Richard,

du hast mal rein von den Vorlegungsfristen ein generelles Problem:

Du müsstest den Scheck ins alte Jahr zurück datieren, da er - wenn in 2002 auf DM ausgestellt, auf eine nicht gültige Währung lautet - zum anderen ist es doch so, daß in Deutschland die Vorlegungsfrist zunächst mal ein Woche beträgt.

du solltest dir da nen anderen Weg suchen, wo der Scheck zumindest als Indiz zählt, als Beweis glaube ich nicht, daß er annerkannt würde.

mfg Ivo

Vielen Dank!
Hallo,

ja, mir ist klar geworden, daß der normale Weg keinen Sinn macht. Mein Fehler war damals, daß ich auf seine anfängliche Bitten, den Scheck noch nicht einzureichen (weil nicht gedeckt), eingegangen bin. Da das Datum ja nicht eingetragen war, meinte ich, mir Zeit nehmen zu können und die Sache geriet zeitweilig in Vergessenheit. Ich hätte spätestens noch in 2001 ihn einreichen müssen, als die DM noch galt. Vermutlich war er dann auch nicht mehr gültig, was mich tröstet (schwacher Trost). Die Bank hätte über die Schecknummer feststellen können, wer der damalige Kontoinhaber war. Wäre dies nicht mein „Freund“ gewesen, hätte ich zum Staatsanwalt gehen können, was mir die Kohle auch nicht gebracht hätte, sondern zusätzliche Kosten und Zeitaufwand.

Detektive übrigens haben mitunter dennoch Lösungsansätze (mir schon selbst mal auf geschäftlicher Ebene passiert): Man tritt die Schuld an sie ab. Was sie dann machen, bleibt ihnen vorbehalten…

Gruß Richard

Hi Winkel!

wenn du den scheck heute angenommen und eingereicht hättest,
hättest du nach gutem glauben gehandelt. aber nach jahren,
wissend, daß der typ nicht koscher und verschwunden ist, wo du
weißt, daß das konto nicht ihm gehört, kriegt das ne andere
dimension.

Mich interessiert ja nur, ob er der Inhaber des damaligen Kontos war, was sich ja über die Schecknummer feststellen lassen muß.

Außerdem solltest du dabei
klären lassen, ob die überlassung des undatierten schecks
einem kreditvertrag gleich kommt???

Ein interessanter Hinweis!

es gäbe allerhöchstens noch die möglichkeit ihn zu suchen und
ihn solange zu verhauen, bis er das geld wieder ausspuckt: nur
dann kommst du in den knast!!!

Selber verhauen kann ich nicht, weil friedliebend und gegen das Gesetz. Aber nach Abtritt der Schuld an Dritte (die diese mitunter gegen Gebühr abkaufen) soll sowas schon passiert sein…

Gruß Richard