Hallo,
angenommen, man kauft eine fabrikneue Luxusuhr (stellvertretend für alle guten Marken z.B. eine Rolex) bei einem sehr großen renomierten Juwelier im Jahr 2013 und stellt nach einiger Zeit fest, daß das Baujahr der Uhr durch die Seriennummer im Internet identifiziert werden kann und das Baujahr der Uhr aus 2010 ist.
Wie lange gilt die Uhr als „neu“ und hat der Käufer evtl. Regressansprüche gegen den Juwelier? Wenn der Käufer die Uhr später wieder veräussern will, muß er dann das wahre Baujahr (also 2010) oder das Kaufjahr (2013) dem Interessenten angeben?