Alter einer Uhr bei Neukauf

Hallo,

angenommen, man kauft eine fabrikneue Luxusuhr (stellvertretend für alle guten Marken z.B. eine Rolex) bei einem sehr großen renomierten Juwelier im Jahr 2013 und stellt nach einiger Zeit fest, daß das Baujahr der Uhr durch die Seriennummer im Internet identifiziert werden kann und das Baujahr der Uhr aus 2010 ist.

Wie lange gilt die Uhr als „neu“ und hat der Käufer evtl. Regressansprüche gegen den Juwelier? Wenn der Käufer die Uhr später wieder veräussern will, muß er dann das wahre Baujahr (also 2010) oder das Kaufjahr (2013) dem Interessenten angeben?

Ware gilt dann als „neu“, wenn sie noch nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt wurde.

Auch Ware aus einem früheren Produktionszeitraum ist demnach Neuware, da der bestimmungsgemäße Gebrauch noch in vollem Umfange möglich ist oder nach neuesten Erkenntnissen erwartet werden kann.

Zwischenzeitliche technische Änderungen durch Nachfolgemodelle würden dem nicht entsprechen.

G imager