Alter Fall neu aufrollbar ?

Hallo,

letztes jahr hatte ich einen Verkehrsunfall und musste einen Rechtsanwalt einschalten.
Da die Schuld nicht eindeutig zuweisbar war wurde beschlossen, dass jeder 50% der Kosten übernimmt.
Ich ging davon aus, dass das Thema somit abgeschlossen ist.
Nun nach 3 Monaten bekomme ich einen Brief von dem Anwalt der anderen Partei in dem mit mitgeteilt wird, dass deren Mandant nun die restlichen Kosten erstattet haben möchte. Falls ich mich nicht melde würde es sofort gerichtlich weitergehen da bereits alles auf diesen Weg eingereicht wurde.
Ich war natürlich sprachlos und habe ebenfalls einen Termin bei meinem Anwalt vereinbart.
Mein Anwalt ist erst nächste Woche wieder erreichbar und solange wollte ich nicht warten bis ich weiss wie es nun weitergeht.
Natürlich werde ich den Termin nächste Woche wahrnehmen aber wäre sehr dankbar wenn man mich jetzt schon etwas aufklären würde wie denn die Fortsetzung aussehen wird und ob überhaupt eine Fortsetzung möglich ist nach dem man sich auf 50/50 verständigt hatte.
Das Ganze kommt mir etwas komisch vor und macht mich misstrauisch.

MfG

Atakan

Hallo Atakan,

natürlich wird es sich um einen Irrtum des gegnerischen Anwalts handeln. Da Ihr RA erst nächste Woche erreichbar ist, würde ich gegen diese Kostenrechnung schriftlich Widerspruch einlegen und darauf hin weisen, dass Ihr Anwalt diese Sache weiter bearbeitet.
M.f.G.

Hallo Atakan,

leider kenne ich mich im Bereich Schadenregulierung nicht aus. Ich denke nicht, dass die gegnerische Partei nach Einigung eine Chance hat - um eine höhere Schuld festzustellen, müssten Sie privatrechtlich verklagt werden und es würde anhand der Aktenlage entschieden (da die Fahrzeuge ja sicher bereits repariert sind)… suchen Sie bitte auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Anwalt, da er sicher eher die Hintergründe kennen kann.

Tut mir leid, dass ich keine erschöpfende Auskunft geben kann.

Viele Grüße
Conny

Hallo,
ohne Kenntnis des Falles, kann ich nur im Nebel stochern. Vermutlich gibt es neue Informationen, die Sie „angeblich“ zur alleinigen Erstattung der Kosten zwingen soll.
Da Sie in Beratung eines Anwalts stehen, sollten Sie jetzt nichts unternehmen und einfach abwarten bis Ihr Anwalt tätig wird.
Falsch wäre es jetzt selbstständig tätig zu werden.
Grüße,
strucki

Hallo,

da es sich hier um versicherungstechnische Fragen handelt, kann ich leider nichts dazu sagen.

MfG
der Verkehrsexperte

Wenn es eine Vereinbarung gab, ist diese natürlich bindend. Inwieweit kannst du das beweisen? Schriftlich festgehalten? Zeugen?

Ansonsten muss ich wohl auf den Anwalt verweisen.

Gruß
Chris

Tut mir Leid, kann in diesem Fall nicht helfen.

Hallo Atakan,
so kurzfristige Termine würde ich nicht war nehmen. Da man dabei meist den kürzeren zieht. Ich würde der Gegenseite mitteilen das ich meinen Anwalt erst nächste Woche erreichen kann, und sie sich so lange gedulden sollen. Im Gegenzug würde ich meinem Anwalt schon mal das Schreiben zuschicken so das er sich einlesen kann. Und dann würde ich warten. Nur nichts überstürzen.
Georg

Hier kann ich nicht weiterhelfen. Sollte es einen Vergleich oder sonstige Einigung geben, kann man davon nicht einfach zurücktreten.

sorry, ich war nicht zu Hause, ich denke, die Frage hat sich inzwischen geklärt.

Gruß, Rainer

Hi,
da wäre ich auch misstrauisch und würde die Forderung zurückweisen.
MfG
webcruiser