Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich hier Hilfe von Euch bekommen. Es ging um eine Sendung, die unzustellbar war.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Der Verkäufer wollte von mir noch einmal die Versandgebühr und auch die Rücksendegebühr, erst dann wollte er die Ware noch einmal schicken. Ich habe darauf verzichtet, habe einvernehmlich die Transaktion rückgängig gemacht, damit er seine Provision wieder bekommt und war der Meinung, er überweist mir den Warenwert zurück.
Nun - er tat es nicht. Nach mehrmaliger Mahnung teilte er mir mit, er würde mir das Geld per Post schicken, da der Betrag zu gering wäre für eine Überweisung, denn ich bekäme nur mehr 2,47.
Warenwert: 12,47
Versand: 12,-
Rücksendegebühr: 10,–
Er will mir nur 2,47 zurückgeben und davon noch die Briefgebühr abziehen.
Ich habe ihm nun mehrmals per e-mail erklärt, dass ich es nicht einsehe, dies alles zu tragen. DHL hat es verbockt. Er soll das Geld dort zurückfordern.
Wie kann ich ihm klar machen, dass ich nicht dafür haftbar bin. Auf alle Argumente kommt nur stereotypes Geschwafel, ohne auf das Thema einzugehen. Am liebsten würde ich hinfahren und dort einen Wirbel machen. Es geht um einen sehr geringen Betrag, aber es geht ums Prinzip.
Wie soll ich hier am besten weiter vorgehen?
Danke
Irene
Hi
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich habe darauf verzichtet, habe
einvernehmlich die Transaktion rückgängig gemacht, damit er
seine Provision wieder bekommt und war der Meinung, er
überweist mir den Warenwert zurück.
Warenwert: 12,47
Versand: 12,-
Rücksendegebühr: 10,–
Es war nicht dein Verschulden. Eigentlich darf dir da auch nichts brechnet werden (wenn der Vertrag noch bestehen würde).
Aber da du vom Vertrag zurückgetreten bist und der Artikel unter 40 Euro war musst du die "Rück"sendekosten zahlen, nicht die Hinsendekosten. Also 1x Versand trägst du und 1x Versand trägt er.
Aber da es als unzustellbar zurückging hatteste auch keine Kosten (für VK auch belanglos, er hat seine Ware wieder).
Oder berappt die Post jetzt Gebühren für fruchtlose Sendungen?
Und das mit der Überweisung ist Bockmist. Son Brief und Marke kostet mehr als ne Banküberweisung -.-
Was du machen kannst ist ihm eine Mahnung zu schreiben mit Summe die du zurückforderst (quasi das was de überwiesen hast) und einer Frist als Datum (irgendwas zw. 7-14 Tagen). Und das als Einwurfeinschreiben (bloss kein Einschreiben mit Unterschrift oder gar Rückschein… wenn da Annahme verweigert wird biste nicht weiter).
Eine Kopie behälste und auch den Einlieferungsbeleg von der Post.
Tja und wenn das fruchtlos verstreicht ist er in Verzug.
Wenn du da auf dein Recht bestehen willst darfste auch erstmal dafür bezahlen (Inkassobüro oder Anwalt oder selbst nen Mahnbescheid ausfüllen).
Sämtliche Kosten für Aufwendungen um an dein Recht zu kommen kannst du ihm wenn er im Verzug ist zwar in Rechnung stellen, aber Geld eintreiben wenn die andere Seite stur ist kann nervenaufreibend sein.
So, hoffe keinen Fehler gemacht zu haben 
MfG
Lilly
Danke, Lilly
Da habe ich ja eine Menge, was ich noch tun kann,
zumindest eine Vorstellung davon, was alles möglich ist
und das hilft mir schon enorm weiter!
Lieben Gruß
Irene