Alter Fund

Hallo!

Ich habe da mal eine kleine Frage. Wenn man auf seinem Grundstück antike Gegenstände, wie z. B. sehr alte Goldmünzen, Goldschmuck etc. findet, darf man diese Sachen behalten und weiter verkaufen oder muss man sich da irgendwo melden und diese abgeben. Ich meine, wenn man die Sachen nicht gefunden hätte, dann hätte da ja eh niemand nach gesucht und sie würden immer noch im Boden liegen. Ich würde es etwas ungerecht finden, wenn irgendwelche Dritte diese Gegenstände ohne eine Gegenleistung oder Bezahlung bekommen.

MfG

Torsten

Alles über 10 euro abgeben…
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

§ 973
Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

Du unterschlägst hier §984 BGB Schatzfund:

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

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Landesrecht
Hi,
in Sachsen ist das z.B. so:
http://www.archsax.sachsen.de/information/gesetz.html

Und da gibt es noch das Schatzregal, d.h. Dir steht eine angemessene Entschädigung zu (aber nicht die Hälfte!)

Ich habe da mal eine kleine Frage. Wenn man auf seinem
Grundstück antike Gegenstände, wie z. B. sehr alte Goldmünzen,
Goldschmuck etc. findet, darf man diese Sachen behalten und
weiter verkaufen

nein

oder muss man sich da irgendwo melden und
diese abgeben.

Ja. Beim entsprechenden Landesamt. Und nicht selbst weitergraben! Du würdest damot den wissenschaftlichen Wert Deines Fundes vernichten.

Ich meine, wenn man die Sachen nicht gefunden
hätte, dann hätte da ja eh niemand nach gesucht und sie würden
immer noch im Boden liegen.

Eben.

Ich würde es etwas ungerecht
finden, wenn irgendwelche Dritte diese Gegenstände ohne eine
Gegenleistung oder Bezahlung bekommen.

Es sind ja nicht irgendwelche Dritte sondern der Staat. Und es steht Dir ja eine angemessene Belohnung zu. Über das Thema angemessen kann man natürlich streiten: http://www.suedeutsche.de/panorama/artikel/847/20827/

Das, was Du evtl. gefunden hast kann ja ein wichtiges Kulturgut sein. Hier ist es durchaus zu vertreten, dass der Staat seine Hand auf die Kulturgüter im Boden hat. Ohne solche Regelungen wüssten wir wahrscheilich sehr wenig über unsere provinzialrömische Vergangenheit.
Ungererecht ist es in diesem Zusammenhang eher, dass sich Dinge in unseren Museen befinden, die eigentlich nicht nach D sondern nach Ägypten oder Syrien oder sonstwohin gehören. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Ciao Rossi

Hallo Thorsten,

ich denke zu den zitierten Texten aus dem BGB gefundene Sachen, müsste man auch in jene Rechtstexte schauen, die den Kauf eines Grundstückes beinhalten. Was gehört Dir an Deinem Grundstück, wenn Du es gekauft hast? Bis zu welcher Tiefe? Welche Unterschiede werden zu den gefundenen Sachen gemacht? Denke es ist sicherlich ein Unterschied, ob du Geldscheine aus einem Bankraub oder rostige Nägel findest.

gruss Gitti

Cool - sowas gibts :smile:…OT

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Am besten nicht melden und in seine Vitrine stellen! Der Staat blockiert dein Bauvorhaben, buddelt dir deinen Garten jahrelang um und am Ende bekommst du (je nach Bundesland) nicht!

Gruß
Falke

Hallo,

die teilweise klar rechtwidrigen hier gegebenen Tipps sollte man besser löschen und nur mal auf den Fall der Sonnenscheibe von Nebra verweisen, wo die Raubgrabung ganz schön hässlich für die Betroffenen geworden ist. Da du selbst den kulturhistorischen und materiellen Wert entsprechender Dinge als Laie auch ohnehin nicht einschätzen kannst und auch sicher nicht in der Lage sein wirst ohne entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit geeignete Käufer zu finden, die einen ggf. hohen angemessenen Preis zahlen, sollte man bei auch nur vermutlichen Altertumsfunden immer das Landesamt für Denkmalschutz bzw. die zuständige untere oder mittlere Denkmalschutzbehörde (Stadt, Kreis) ansprechen. Die entscheiden dann, wie wichtig und bedeutend die Sache ist, graben vielleicht ein wenig weiter und zahlen im Zweifelsfall auch eine Entschädigung.

Gruß vom Wiz

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Mußte ich einfach dazu sagen…

Ohne solche
Regelungen wüssten wir wahrscheilich sehr wenig über unsere
provinzialrömische Vergangenheit.
Ungererecht ist es in diesem Zusammenhang eher, dass sich
Dinge in unseren Museen befinden, die eigentlich nicht nach D
sondern nach Ägypten oder Syrien oder sonstwohin gehören. Aber
das ist ein anderes Kapitel.

Ciao Rossi

Hi Rossi!
Hi Gemeinde!

…daß ganz genau das habe ich mich damals gefragt, als ich der „Art Institute“ in Chicago, USA besuchte.

Dort wimmelt es von Meisterwerken der Impressionisten und ich mußte mich fragen, was die Impressionisten mit Chicago oder verallgemeinend mit dem USA zu tun haben.

Die Antwort, war… GENAU!!! *sehr nüchtern*

Schöne Grüße
Helena

Hallo Helena,
ich glaube, dass du hier aber Aepfel mit Birnen
vergleichst.
Impressionistische Gemaelde sind, sagen wir mal grosszuegig,
100-150 Jahre alt. Die wurden von irgendjemand gekauft.
Erst hat der Maler sie verkauft, dann vielleicht ein Gallerist,
und immer so weiter.
Kulturschaetze, die ein paar hundert oder gar tausend Jahre
im Boden lagen oder in einem Palast usw. - da sieht die Sache
anders aus, die gehoeren dem Volk.
Einem Kuenstler kannst du nicht vorschreiben, wem er seine
Bilder verkaufen kann. Wieder anders ist es mit Kunstwerken,
die aus Museen gestohlen worden sind (z.B. von Besatzungsarmeen).

Gruesse, Elke

Hallo Elke!

Hallo Helena,
ich glaube, dass du hier aber Aepfel mit Birnen
vergleichst.

Schon möglich…

Impressionistische Gemaelde sind, sagen wir mal grosszuegig,
100-150 Jahre alt. Die wurden von irgendjemand gekauft.
Erst hat der Maler sie verkauft, dann vielleicht ein
Gallerist,
und immer so weiter.

Das nur wenn sie Glück hatten, denn die meisten waren in der zeit sehr verpönnt und unterschätzt (zumindest am Anfang ihres Schaffens)

Kulturschaetze, die ein paar hundert oder gar tausend Jahre
im Boden lagen oder in einem Palast usw. - da sieht die Sache
anders aus, die gehoeren dem Volk.

Genauso sehe ich das auch. Allerdings ist es eine Verarmung für einen Volk, wenn diese Schätze aus dem Land reisen und sich in fremden welten aufhalten.

Einem Kuenstler kannst du nicht vorschreiben, wem er seine
Bilder verkaufen kann.

Schon wieder ganz einverstanden!

Wieder anders ist es mit Kunstwerken,
die aus Museen gestohlen worden sind (z.B. von
Besatzungsarmeen).

…und dann gibt es jahrelange Streit wo diese Werke hingehören (siehe zB „Guernika“ v. Picasso, als Paradebeispiel!)

Jedenfalls habe ich nie daran bezweifelt, daß diese Meisterwerke der Impressionisten rechtens in die USA sind. Nur als ich davor gestanden bin, habe ich mich (vorallem bei Renoir) in dieses Szenario hineinversetzt. Ich glaubte sogar, bei tänzenden Menschen, die Musik noch zu hören. Und ich fragte mich, was diese dargestellte Kultur und Lebensweise mit der damaligen USA (und vorallem Chicago) zu tun hatten.
Und kam zu keinem brauchbaren Ergebnis… und zu dem entsprechenden Ärger. Wohl gemerkt ganz persönliches Ärger.

Aber dies fortzusetzen würde uns zu weit führen und gehörte sicherlich in einem andern Brett.

Alles Gute nochmals und einen lieben Gruß!
Helena

Gruesse, Elke