Alter Gehilfenbrief in die Bewerbung?

Nochmal Gruss aus Ostfriesland!

Da ich mich jetzt ja wieder bewerbe und inzwischen über 17 Jahre gearbeitet habe, stelle ich mir die Frage, ob mein alter Kaufmannsgehilfenbrief (1980) und das Arbeitszeugnis dazu nun unbedingt noch in meine jetzige Bewerbungsmappe hinein müssen…

Hallo

ob mein alter
Kaufmannsgehilfenbrief (1980) und das Arbeitszeugnis dazu nun
unbedingt noch in meine jetzige Bewerbungsmappe hinein
müssen…

Wohl eher nicht, da diese Dokumente schon zu alt sind (aber als Erwähnung sollten sie schon auftauchen). Desweiteren geht man heutzutage eher mit konkreten Erfolgen bei der Arbeit ‚auf die Jagd‘. Aber man kann beim potentiellen AG ja mal anrufen und fragen…

mfg M.L.

Alte Arbeitszeugnisse würde ich auch weglassen, die blähen nur die Mappe auf und sind nicht mehr informativ.

Kleine Einschränkung meinerseits, wenn Du Dich auf eine Stelle bewirbst, in der eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt wird, solltest Du den Nachweis darüber in Form einer Kopie Deines Kaufmannsgehilfenbriefes schon beilegen.

Als Handwerker würde man seinen Gesellenbrief auch immer zufügen.

Gruß, Inli