Hi Ihr Wissenden,
angenommen, ein gewerblicher Mieter hat einen 25 Jahre alten Mietvertrag, der nicht gebunden ist, sondern aus Einzelblättern besteht. Die Kündigungsfrist betrage 12 Monaten.
Ist die Kündigungsfrist trotz der inzwischen wohl vorgeschriebenen gebundenen Form noch verpflichtend oder gilt die gesetzliche Kündigungsfrist?
Danke für Antworten sagt synape
Hallo,
das das BGB neben der Schriftform, der elektronischen Form, der Beglaubigung und der Beurkundung nun auch noch die sog. gebundene Buchform eingeführt hätte, ist wohl an mir vorüber gegangen. Leineneinband oder Heißklebebindung oder wie?
Da Einzelblätter, wenn sie nicht paraphiert wurden, leichter auszutauschen sind, kommt es im Streitfall darauf an, ob die Unterschrift am Ende sich auf alle Inhalte davor bezieht. Allerdings würde man es ja bei einem so alten Mietvertrag schon merken, wenn da einer Blätter austauschen würde, auch ohne Bindung.
VG
EK
danke,
EK,
für Deine Antwort
Gruß synapse