Alter Hausanschluss ist Altlast?

Hallo liebes Forum,

ich bin Neu hier und habe ein riesiges Problem mit einem alten Hausanschluss, der an der Außenwand an der Rückseite meines Gebäudes
in ca. 1,70 m Höhe angebracht ist. Ich versuche zu beschreiben,
denke es ist ein APL der ehemaligen Post: Viereckiger metallic-grauer
Kasten mit Scharnier, welches ohne Probleme nach oben zu verschieben
ist. Keine Plombe, kein Schutz für Dritte. Unten schaue mehrere Kabel
hervor, die an meinen Hauswänden in verschiedenen Fenstern enden.
2 Kabel davon gehen zu meinem Nachbarhaus, der ebenfalls damit versorgt wird. Im Keller kommt das Kabel von der Straßenseite rein und
läuft dann an der Wand zur Außenwand und von dort aus nach draußen
zu dem Kasten. Da mein Haus bis auf eine Wohneiheit leerstehend ist
und eine nicht verschließbare Toreinfahrt hat und links neben meinem
Gebäude ein Jugendzentraum ist, besteht die Gefahr der Manipulation
(anhängen und telefonieren). Desweiteren möchte ich mein Haus
sanieren unter anderem auch die Elektrik. Mein Elektriker könnte meine
Kabel in den Keller verlegen von diesem Kasten aus.
Lt. einem Telefonat mit der T (Bauabteilung), die nicht kostenlos vor Ort kommen möchte und mir unterstellt, es ginge ja
nur aufgrund meiner Sanierung um Verschönerungsarbeiten, solle ich
Bilder per Email senden. Nach der Auskunft der T hat ein
Erzbischof (evang) 1948 eine Genehmigung der Stadt Köln erteilt, diese
hätte ich als Altlasten zu tragen. Das Gebäude wurde von meiner
Familie erst 1962 übernommen und vermutlich wurde bei der Kanalisation, die 1968 erfolgte, direkt das Postkabel in unseren
Keller verlegt. Meinen Nachbarn könne ich nicht loswerden, ich müßte
ihn versorgen wegen dieser Genehmigung. Den Kasten in den Keller zu
verlegen würde ca. 500 Euro kosten und den Nachbarn nicht mehr
versorgen zu müssen ca. 3000,00 Euro (ich müßte der T den
Nachbarn abkaufen). Die T könne meinen Nachbarn nicht zwingen
einen eigenen Anschluß legen zu lassen, weil er ja versorgt würde.
Der Nachbar ist aber leider nicht von Keller zu Keller zu versorgen,
weil meine Toreinfahrt nicht unterkellert ist.
Weiterhin sagte mir der T-Mensch, ganz schlaue würden den Kasten
beschädigen. Auf diese Idee solle ich nicht kommen, das würde doppelt
so teuer werden. Jeder hat aber Zugang zu diesem Kasten und kann ihn
zerstören oder manipulieren und genau dieses möchte ich ändern.
Ist die T nicht verpflichtet diesen Anschluss so unterzubringen,
dass er für Dritte nicht zugängig ist???
Kann ich von der T verlangen, dass wenn sie den Kasten nicht anders
unterbringen (eventuell in nicht erreichbarer Höhe und verschraubt bzw. verblomt, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Ich kann meinen
zukünftigen Mietern doch nicht zumuten, dass auf ihre Kosten
telefoniert werden kann.
Für hilfreiche Antwortungen und Anregungen bedanke ich mich.

Hallo Nachtfee,
die von Dir beschriebenen Telefon-Installationen waren früher (bis in die 1970er Jahre) Standard. Es war üblich die Telefon-Verzweigungseinrichtungen außen an der Hauswand anzubringen. Diese Endverschlüsse und Dosen waren für jedermann zugänglich. Probleme durch Eingriffe waren jedoch seltener, als wenn diese Einrichtungen in irgendwelchen Kellerräumen untergebracht waren. Wenn außen an solchen Einrichtungen rumgemacht wird, fällt es meistens jemandem auf. Im Innern von Mietshäusern kann man oft ungestört rumbasteln, ohne daß es jemandem auffällt!

Wenn früher ein Telefonanschluß beantragt wurde, mußte der Antragsteller eine sogenannte Grundstückseigentümererklärung bei der Post abliefern. In diesem Schriftstück mußte der Hauseigentümer seine Zustimmung zu den Telefoninstallationen geben. Diese Zustimmung beinhaltete auch die Versorgung der Nachbarhäuser vom jeweiligen Anwesen aus. Die Grundstückseigentümererklärung war nur kündbar, wenn sich in dem entsprechenden Anwesen kein Telefonanschluß mehr befand.
Bei Eigentümerwechsel ging die Belastung auf den neuen Eigentümer über.

Ich nehme an, daß diese Dokumente nach der Privatisierung auf die Telekom übergegangen sind. Falls Dein Haus früher der Kirche gehörte, liegt wahrscheinlich tatsächlich ein Dokument vom Bischof, oder einem anderen Unterschriftsberechtigten bei der Telekom vor. Früher wurde ohne dieses Dokument kein Telefonanschluß eingerichtigt.

Inwieweit solche Dokumente nach der Privatisierung der Telekom noch Rechtsgültigkeit haben könntest Du ja mal in einem Brett, welches sich mit Rechtsfragen beschäftigt ansprechen!

Vor Beschädigungen würde ich dringend abraten! Eher sollte man versuchen, auf dem Verhandlungswege einen Kompromiss zu erreichen. Notfalls alle Telefonanschlüsse in dem betreffenden Anwesen kündigen und die Entfernung der Einrichtungen verlangen! Welche Kosten dann aber entstehen, wenn man wieder einen Telekom-Anschluß braucht, wäre vorher zu klären!

Gruß
Waldemar

Hallo Waldemar,

danke für deine Ausführungen. Genauso ist es. Habe heute eine Kopie dieser Grundstückseigentümer-Erklärung erhalten. Sie gilt auf unbestimmte Zeit. Gekündigt kann nur 1. April odr 1. Oktober werden,
aber auch nur dann, wenn sich kein aktiver Anschluss mehr im Hause befindet.
Nun bin ich denen restlos ausgeliefert.
Auf meine Bemerkung, dass ich, wenn kein aktiver Anschluss mehr vorhanden wäre, den Anschluss zu kündigen, sagte mir die T, sie
würden dann aber auf mein Grundstück keinen Anschluß mehr legen.
Gibt es eine Möglichkeit einen neuen Hausanschluss legen zu lassen
ohne die T?? Wer macht soetwas. Habe leider keinen Kabelanschluß und
in meiner Straße ist der Knotenpunkt zu weit entfernt.
Ich kann denen doch nicht ständig ausgeliefert sein, wenn ich
Veränderungen an meiner Hauswand vornehmen machen möchte.
Die T würde nur 2 Schrauben anbringen wegen der Sicherheit. Das ist
für mich ein Witz. Eine Hochverlagerung machen sie nicht und eine
Verlegung in den Keller nur gegen Geld.
Viele liebe Grüße Nachtfee

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