Hallo,
ich will mir ein Haus kaufen mit folgender Vergangenheit:
Das Haus wurde 1977 nach einem Brand neu aufgebaut und erweitert. Seit einiger Zeit senkt sich die Kellerdecke des alten Gebäudeteils, Teile brechen herab. Die Armierungseisen sind durchgerostet. Nach meinen Wissensstand ist eine Gebäudeversicherung in Baden- Württemberg Pflicht. Jetzt meine Frage: kann man eine Gebäudeversicherung nach so einer langen Zeit noch zum Bezahlen überreden?
Wenn das Haus nach dem Brand neu aufgebaut wurde hat die Versicherung doch schon geleistet?!
Nach über 30 Jahren den Beweis zu führen, dass es sich um einen Löschwasserschaden handelt halte ich für sehr fragwürdig. Bedenken hätte man seiberzeit anmelden müssen.
Hallo weisswohlnix,
1977 war in BaWü noch die Wohngebäudeversicherung Pflicht. Das sieht heute ganz anderst aus. Heute gibt es keine Wohngebäudepflicht mehr. Wenn Du noch alte Unterlagen hast, würde ich ganz einfach zur der damaligen Gesellschaft gehen (wenn es sie noch gibt) und den Sachverhalt nachfragen. Vermutlich handelt es sich hier um Folgeschäden auf Grund des Löschwassers. Wäre heute versichert aber ob es 1977 der Fall war. Keine Ahnung?
Gruß
LOhmes
Hallo,
sehr unwahrscheinlich. Aber versuchen kann man es ja.
Vorraussetzungen wären:
-es bestand eine Gebäudeversicherung zum Zeitpunkt des Schadenfalles
-diese schließt oder schloss Feuer als versicherte Gefahr ein
-Versicherung und Versicherungsnehmer lassen sich ausfindig machen
-es liegen keine Obliegenheitsverletzungen vor, die ein erst jetziges Bemerken des Schadens verursachten
-in den Versicherungsbedingungen der Versicherung befindet man sich noch innerhalb der Frist
Also mach dir keine falschen Hoffnungen, aber versuch es einfach mal, vielleicht gibt es ja wenigstens eine kleine Entschädigung aus Kulanz.
Viel Glück
Felix
hallo,
da ich kein versicherunsexperte bin, würde ich einen bekannten versicherungsfachmann befragen. sieht aber nach baumängel nach der sanierung aus. also die firma kontaktieren.
mfg aus dresden
Also Du könntest die Versicherung überreden wenn Du König von Deutschland wärst, dann würden Sie es eventuell bezahlen, aber als Normalbürger, NO CHANCE!!!
LG
Flo
Hallo,
das ist eine rein juristische Frage, die ich Ihnen leider nicht beantworten kann.
MFG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
diese Antwort stellt absolut keine Rechtsberatung dar, da mir das nicht erlaubt ist. Sie ist völlig unverbindlich.
Jetzt stellt sich die Frage warum Sie das Haus kaufen wollen, wenn Ihnen die Mängel (vermutl.Totalschaden!!) bekannt sind.
Mit irgendwelchen angenommenen Spitzfindigkeiten so ein Projekt (das meiner Meinung nach gewaltig in die Hose gehen wird) zu starten mutet mit Verlaub etwas merkwürdig an. Zum Anderen zählen für eine Versicherung nicht „Überredungskünste“, sondern klare Fakten und Versicherungsbedingungen, da sie bekanntermaßen die Versicherungsleistungen u.a. aus Beiträge finanzieren muß. Es dürfte so gut wie ausgeschlossen sein, dass der heutige Totalschaden auf das Löschwasser von 1977 zurück zu führen ist. Ein Bauleistungsschaden könnte ja schlussendlich auch vorliegen.
Sorry, dass ich Ihnen hier nicht großartig weiterhelfen kann.
Gruss S
Hallo,
wenn ich die Frage richtig verstehe, bestand keine Gebäudeversicherung. Nachträglich zahlt natürlich keine Versicherung bei Neuvertrag.
Gruß
Josch
Hallo,
einen solchen Fall hatte ich in meiner Laufbahn noch
nie, und auch noch nichts entsprechendes darüber gelesen.
Mein Bauch sagt das es nicht mehr möglich ist, aber das
muss nicht wirklich so sein.
Ich würde eine solche Frage an einen Anwalt stellen der
sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du
da mal anfragen, die haben meist eine Hotline mit
angebundenen Anwälten die meist schon im Vorfeld
klären können ob es sich lohnt einen Rechtsstreit
anzufangen.
Mfg Jürgen
Hallo auch!
Hier wird es keine andere Möglichkeit geben, als selbst die Sanierung durchzuführen. Auch im Versicherungsbereich gelten Verjährungsfristen, die in diesem Falle mit Sicherheit abgelaufen sind.
MfG
CHK
Pflicht war bei der Gebäudeversicherung die Deckung der Gefahr Feuer. Eine Chance auf Regulierung o.ä. haben Sie in dem kurz geschilderten Fall nicht, auch wird die Versicherung hier keine Kulanzzahlung oder ähnliches leisten. Dies gründet auch auf der Tatsache, daß hier ein Schaden durch den Brand/das Löschwasser mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr nachweisbar ist.
Die einzige Möglichkeit wäre, dem Bauunternehmen einen versteckten Baumangel bei der Wiedererrichtung nachzuweisen.
Auch hier werden Sie schlechte Karten haben, selbst wenn Sie diese Tatsache per Gutachten nachweisen. Die Haftunfsfrist für versteckte Mängel wird dann zwar auf 30 Jahre erweitert, ist hier aber bereits verjährt (1977 +30Jahre =2007).
Die Aussage stimmt leider nur teilweise.
Eine Gebäudeversicherung mit der Risikoabdeckung „Feuer“ ist Pflicht.
Ich glaube nicht, dass du da noch viele Chancen hast.
Der Versicherungsnehmer ist laut Vertragsvereinbarungen dazu verpflichtet, umgehend nach Schadeneintritt den Versicherer davon in Kenntnis zu setzen und hat außerdem die „Schadenminderungspflicht“. D.h. er muss alles unternehmen, damit der Schaden nicht größer wird.
Vielleicht kann man es ja versuchen.
Aber tut mir Leid, wenn ich in diesem Fall leider mit einer skeptischen Antwort antworten muss.
LG