Hallo,
wir haben unsere Whg nach 12 Jahren Mietzeit gekündigt. Müntliche Absprache mit dem Vermieter und seiner Frau - Wir haben nur 2 Monate Kündigungsfrist und übergeben „besenrein“. Schriftlich wurde nichts festgehalten, da wir bis dahin ein sehr gutes Verhältnis hatten.
Da nach 12 Jahren (ohne dass der Vermieter in dieser WHG jemals was gemacht hat) renoviert werden muss (wir haben zu letzten Schlafzimmer 2009 und Wohzimmer 2008 renoviert), haben wir dem Vermieter angeboten, dass er bereits jetzt die Übergabe mit uns machen kann.
Wir verzichten auf den Rest der Miete, lassen alles Ablesen, unterschreiben für die Nachverrechnung der Nebenkosten und bekommen die Kaution.
Nun will der Vermieter uns plötzlich zwingen, in der kompletten Wohnung Tapeten abzulösen und zu streichen. Sonst könne er sich nicht an unsere Absprache erinnern, und besteht auf eine schriftliche, fristgerechte Kündigung.
Hinzu kommt, dass er seit zwei Monaten ein Immobilienbüro beauftragt hat, welches nun auch einen neuen Mieter zum 01.05. gefunden hat und nun massiv Druck auf uns ausübt. Es wir auf das Übergabe-Protokoll von vor 12 Jahren verwiesen, welches nicht stimmt, da einige Räume unrenoviert waren. Mit dem folgenden Satz in diesem Protokoll habe sich mein Mann (damals in erster Ehe) verpflichtet die WHG zu renovieren.
„…Bei Auszug muß dafür Sorge getragen werden, daß die Wohnung wie aufgeführt übergeben wird, dies beinhaltet auch eine gründliche Reinigung von Bad und WC“
Wie sieht es nun aus?
Ich hoffe mir kann hier jemand einen guten Rat geben, leider haben wir erst nächste Woche einen Termin beim Mieterverrein und Anwalt bekommen.
Hallo Tigress,
immer die gleichen Probleme…
wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gilt
grundsätzlich der gesetzliche Mietvertrag.
Mündliche Abmachungen sind nicht bindend.
Eine neu renovierte Wohnung ist auch nicht einforderbar sondern nur eine besenreine Übergabe.
Auf nachfolgendem Link sind alle erforderlichen Fakten zu finden. http://www.wohnungsboerse.net/Mietvertraege-Mietvert…
viele Grüße
heidawei007
Hallo Tigress,
ich hatte genau dass selbe problem,auch ne whg gemietet (unrenoviert übernommen) bei auszug wollte der vermieter alles renoviert haben-haben dies auch freiwillig getan,leider hatten wir uns damals den vertrag nicht richtig durch gelesen,sind auch an den mieterbund getreten-die uns sehr geholfen haben.
Leider hast du nix schriftliches,mündliche absprache gilt nicht,auch wenn der vermieter nie was gemacht hat,ist er damit fein raus,das übergabe protokoll von damals hast du bestimmt unterschrieben und damit eingewilligt dass was drauf steht auch stimmt (auch wenn es nicht stimmt-ist unterschrieben-damit dein einverständnis)
Der Mieterbund ist der beste weg,sie stellen dir einen Anwalt der sich auskennt und mußt eventuell ne kleine zuzahlung leisten,
ich wünsch dir viel Glück …
Grüsse
Hallo,
Mit Mietrecht kenne ich mich nicht soweit aus, als dass ich hierauf antworten wollte. Ich hoffe Jemand anderes konnte Ihnen weiterhelfen.
Gruß, Habicht 030